DrachenDieter
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Regelung für Pflegestipendium und Schulungen noch anzupassen
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz soll korrigiert werden, um eine Regelung zu ändern, die ab Jänner in Kraft treten sollte. Die neue Regelung hatte 3.000 Personen von der Teilnahme an AMS-Schulungen ausgeschlossen, darunter viele Bezieher des Pflegestipendiums und Teilnehmer an Fachkursen.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Pflege sprach gegenüber der APA am Donnerstag aus: "Das war nicht intendiert."
Deswegen arbeitet man gerade an einer entsprechenden Änderung, die einen Ausnahmetatbestand von der Einschränkung des geringfügigen Zuverdienstes während Nach- und Umschulungen schafft. Der Entwurf für einen Initiativantrag sei bereits ausgearbeitet und befinde sich aktuell in Abstimmung mit den Koalitionspartnern.
Ohne diese Ausnahmeregelung wären Personen, die während längerer AMS-Schulungen geringfügig beschäftigt sind, künftig vom Leistungsbezug ausgeschlossen.
Langzeitarbeitslose über 50 Jahren oder Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent würden auch ausgenommen von der ab Jänner geltenden Neuregelung.
Die Grünen haben die angekündigte Korrektur in einer Aussendung als "begrüßenswert" bezeichnet. Der Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen, Markus Koza, sprach davon, dass es nur ein erster Schritt zu einer grundsätzlichen Überarbeitung der Zuverdienstregelungen sein könnte.
Einige Ausnahmen seien nötig, um die Erwerbsverläufe von Kulturschaffenden zu berücksichtigen. Koza sprach von Projektarbeit, befristeten Engagements und Phasen der Arbeitslosigkeit.
Das Zuverdienstverbot, abgesehen von einigen Ausnahmen, sei "nur wenig durchdacht", laut Koza.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz soll korrigiert werden, um eine Regelung zu ändern, die ab Jänner in Kraft treten sollte. Die neue Regelung hatte 3.000 Personen von der Teilnahme an AMS-Schulungen ausgeschlossen, darunter viele Bezieher des Pflegestipendiums und Teilnehmer an Fachkursen.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Pflege sprach gegenüber der APA am Donnerstag aus: "Das war nicht intendiert."
Deswegen arbeitet man gerade an einer entsprechenden Änderung, die einen Ausnahmetatbestand von der Einschränkung des geringfügigen Zuverdienstes während Nach- und Umschulungen schafft. Der Entwurf für einen Initiativantrag sei bereits ausgearbeitet und befinde sich aktuell in Abstimmung mit den Koalitionspartnern.
Ohne diese Ausnahmeregelung wären Personen, die während längerer AMS-Schulungen geringfügig beschäftigt sind, künftig vom Leistungsbezug ausgeschlossen.
Langzeitarbeitslose über 50 Jahren oder Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent würden auch ausgenommen von der ab Jänner geltenden Neuregelung.
Die Grünen haben die angekündigte Korrektur in einer Aussendung als "begrüßenswert" bezeichnet. Der Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen, Markus Koza, sprach davon, dass es nur ein erster Schritt zu einer grundsätzlichen Überarbeitung der Zuverdienstregelungen sein könnte.
Einige Ausnahmen seien nötig, um die Erwerbsverläufe von Kulturschaffenden zu berücksichtigen. Koza sprach von Projektarbeit, befristeten Engagements und Phasen der Arbeitslosigkeit.
Das Zuverdienstverbot, abgesehen von einigen Ausnahmen, sei "nur wenig durchdacht", laut Koza.