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Frauen, die keine Kinder bekommen können oder wollen, haben endlich das Recht auf "Social Egg Freezing", also das Einfrieren ihrer unbefruchteten Eizellen, um ihre Fruchtbarmkeit später zu verlängern. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich entschieden.
Dabei geht es nicht nur um die eigenen Bedürfnisse als Frau, sondern auch darum, dass es ein Menschenrecht ist, über die eigene Fortpflanzung zu bestimmen. Die Vorgabe, dass Frauen eine Partnerin brauchen müssen, um reproduktionsmedizinische Methoden nutzen zu dürfen, ist laut VfGH nicht verfassungsrechtlich angefochten.
Es gibt jedoch noch viele Fragen, die noch nicht geklärt sind. Wie werden die Eizellen später aufgetaut und befruchtet? Wer bezahlt das? Und was mit den Eizellen passiert, wenn sie nicht genutzt werden?
Laut dem VfGH kann es von nun an auch alle Frauen machen, die ihre Eizellen einfrieren wollen, ohne Angaben von Gründen. Auch Spermien können gefroren werden.
Das Social Egg Freezing ist ein komplexes Thema. Biologisch gesehen ist die Hochzeit der Eizelle im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Das durchschnittliche Alter der Frau bei der ersten Geburt liegt in Österreich derzeit aber bei 30,3 Jahren. Je älter man wird, desto mehr Eizellen gehen zugrunde oder haben genetische Defekte, was die Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden, deutlich reduziert.
Aber das Social Egg Freezing ist nicht garantiert erfolgreich. Nur maximal 20 Prozent der Eizellen werden tatsächlich aufgetaut, und von den aufgetauten überstehen nur noch 80 bis 90 Prozent das Prozedere. Von den befruchteten Eizellen entwickeln sich dann nur 30 bis 40 Prozent bis zum Embryonalstadium.
Die Kosten für das Social Egg Freezing liegen in den Tausenden von Euro und können höher sein als die Einnahmen eines Jahres. Es ist also fraglich, ob Frauen es leisten können.
Und was mit der ethischen Frage, dass Arbeitgeber nun Druck auf die Frauen ausüben könnten? Sie wird wohl eher nicht berechtigt sein, da Frauen diese Entscheidung schwerfällig treffen müssen, die körperliche und psychische Belastung auch beinhaltet.
Dabei geht es nicht nur um die eigenen Bedürfnisse als Frau, sondern auch darum, dass es ein Menschenrecht ist, über die eigene Fortpflanzung zu bestimmen. Die Vorgabe, dass Frauen eine Partnerin brauchen müssen, um reproduktionsmedizinische Methoden nutzen zu dürfen, ist laut VfGH nicht verfassungsrechtlich angefochten.
Es gibt jedoch noch viele Fragen, die noch nicht geklärt sind. Wie werden die Eizellen später aufgetaut und befruchtet? Wer bezahlt das? Und was mit den Eizellen passiert, wenn sie nicht genutzt werden?
Laut dem VfGH kann es von nun an auch alle Frauen machen, die ihre Eizellen einfrieren wollen, ohne Angaben von Gründen. Auch Spermien können gefroren werden.
Das Social Egg Freezing ist ein komplexes Thema. Biologisch gesehen ist die Hochzeit der Eizelle im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Das durchschnittliche Alter der Frau bei der ersten Geburt liegt in Österreich derzeit aber bei 30,3 Jahren. Je älter man wird, desto mehr Eizellen gehen zugrunde oder haben genetische Defekte, was die Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden, deutlich reduziert.
Aber das Social Egg Freezing ist nicht garantiert erfolgreich. Nur maximal 20 Prozent der Eizellen werden tatsächlich aufgetaut, und von den aufgetauten überstehen nur noch 80 bis 90 Prozent das Prozedere. Von den befruchteten Eizellen entwickeln sich dann nur 30 bis 40 Prozent bis zum Embryonalstadium.
Die Kosten für das Social Egg Freezing liegen in den Tausenden von Euro und können höher sein als die Einnahmen eines Jahres. Es ist also fraglich, ob Frauen es leisten können.
Und was mit der ethischen Frage, dass Arbeitgeber nun Druck auf die Frauen ausüben könnten? Sie wird wohl eher nicht berechtigt sein, da Frauen diese Entscheidung schwerfällig treffen müssen, die körperliche und psychische Belastung auch beinhaltet.