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EU-Staaten stimmen vorerst gegen verpflichtende Chatkontrolle ab, aber die Prüfung auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern soll weiterhin stattfinden. Der Europäische Rat hat sich gestern auf eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle geeinigt. Messaging-Dienste wie Whatsapp oder Signal sollen dagegen vorerst nicht verpflichtet werden, Nachrichtenverläufe nach Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern zu durchsuchen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Deutschland hatte sich gegen den Vorschlag ausgesprochen. "Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein", sagte Ressortchefin Stefanie Hubig. Private Kommunikation dürge nie unter Generalverdacht stehen.
Stattdessen setzen die EU-Staaten auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen. Eine bisher befristete Ausnahme, die ihnen diesen Eingriff trotz europäischer Datenschutzregeln erlaubt, soll laut Gesetzesvorschlag nun dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten soll die EU-Kommission prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht.
Die Bundesregierung hatte sich zuletzt im Oktober gegen den Vorschlag ausgesprochen und sagte, dass Anlasslose Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu sein muss. "Wir müssen beim Kampf gegen Kinderpornografie auch auf EU-Ebene vorankommen", sagte die SPD-Politikerin, aber auch: "Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte".
Ein EU-Zentrum für den Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz soll laut Gesetzesvorschlag in Verbindung mit den Messaging-Diensten sowie Plattformen stehen und die nationalen Behörden bei ihrer Arbeit unterstützen. Die Anbieter sollen verpflichtet werden, Risiken für Kinder zu benennen und zu minimieren, die Altersangaben ihrer Nutzerinnen und Nutzer verlässlich überprüfen sowie Altersgrenzen durchsetzen müssen.
Die Verhandlungen über den Gesetzestext mit dem Europäischen Parlament sollen bald beginnen. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden können, können die neuen Regeln in Kraft treten.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Deutschland hatte sich gegen den Vorschlag ausgesprochen. "Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein", sagte Ressortchefin Stefanie Hubig. Private Kommunikation dürge nie unter Generalverdacht stehen.
Stattdessen setzen die EU-Staaten auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen. Eine bisher befristete Ausnahme, die ihnen diesen Eingriff trotz europäischer Datenschutzregeln erlaubt, soll laut Gesetzesvorschlag nun dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten soll die EU-Kommission prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht.
Die Bundesregierung hatte sich zuletzt im Oktober gegen den Vorschlag ausgesprochen und sagte, dass Anlasslose Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu sein muss. "Wir müssen beim Kampf gegen Kinderpornografie auch auf EU-Ebene vorankommen", sagte die SPD-Politikerin, aber auch: "Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte".
Ein EU-Zentrum für den Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz soll laut Gesetzesvorschlag in Verbindung mit den Messaging-Diensten sowie Plattformen stehen und die nationalen Behörden bei ihrer Arbeit unterstützen. Die Anbieter sollen verpflichtet werden, Risiken für Kinder zu benennen und zu minimieren, die Altersangaben ihrer Nutzerinnen und Nutzer verlässlich überprüfen sowie Altersgrenzen durchsetzen müssen.
Die Verhandlungen über den Gesetzestext mit dem Europäischen Parlament sollen bald beginnen. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden können, können die neuen Regeln in Kraft treten.