NaturNomade
Well-known member
Einheitliche Regelung für Trinkgelder in der Gastronomie: "Die Kartenzahler sind eher knausrig"
Seit Januar gibt es eine einheitliche Trinkgeldpauschale für die Gastronomie. Das neue Regime soll Angestellte besser schützen, ist aber auch mit einigen Einschränkungen verbunden.
Derzeit gibt es je nach Branche und Bundesland unterschiedliche Sozialversicherungs-Pauschalen für Trinkgelder. Doch seit Januar sind diese bundesweit vereinheitlicht. Im Hotel- und Gastgewerbe liegt die Pauschale bei 65 Euro pro Kalendermonat, für das kommende Jahr 85 Euro und für das Folgejahr 100 Euro. Davon werden 17,5 Prozent abgezogen, also etwa elf Euro als Sozialversicherungsbeitrag.
Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die nicht kassieren, liegt die Pauschale bei 45 Euro pro Monat. Für Lehrlinge und Pflichtpraktikantinnen wurden 20 Euro pro Monat festgelegt. Die Pauschale umfasst nur die freiwillige Leistung des Gastes, Service- und Bedienpauschalen unterliegen der Einkommenssteuer.
Das Trinkgeld ist steuerfrei, was auch durch die Neuerung nichts geändert hat. Doch die neue Regelung soll sicherstellen, dass Angestellte nicht durch Nachforderungen der Sozialversicherungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. "Nachzahlungen, wenn das Trinkgeld die vorgesehenen Pauschalen überschreitet, gehören damit der Vergangenheit an", sagte Alois Rainer, Obmann des Fachverbands Gastronomie.
Eine wichtige Regelung ist auch die Aufteilung des Trinkgelds. Seit Januar muss der Dienstgeber diesen Aufteilungsschlüssel neuen Mitarbeitenden unverzüglich mitteilen. Konkret heißt das: Wer mit Jahresanfang einen Job in der Gastro angetreten hat, muss darüber bis spätestens Ende Februar informiert werden.
Aber nicht alle Angestellten sind sich sicher über die neue Regelung im Klaren. Einige berichten von zehn Euro pro Tag für Trinkgelder in einem kleinen Café, andere von hundert Euro pro Tag in einer Skihütte. Die Gewerkschaft Vida sieht die Neuerung als eine Verbesserung an, aber sie hätte sich über eine höhere Pauschale gefreut.
Insgesamt ist die Spendierlaune in der Gastronomie eher gedämpft. Doch die neue Regelung soll sicherstellen, dass Angestellte besser geschützt werden und nicht durch Nachforderungen der Sozialversicherungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Seit Januar gibt es eine einheitliche Trinkgeldpauschale für die Gastronomie. Das neue Regime soll Angestellte besser schützen, ist aber auch mit einigen Einschränkungen verbunden.
Derzeit gibt es je nach Branche und Bundesland unterschiedliche Sozialversicherungs-Pauschalen für Trinkgelder. Doch seit Januar sind diese bundesweit vereinheitlicht. Im Hotel- und Gastgewerbe liegt die Pauschale bei 65 Euro pro Kalendermonat, für das kommende Jahr 85 Euro und für das Folgejahr 100 Euro. Davon werden 17,5 Prozent abgezogen, also etwa elf Euro als Sozialversicherungsbeitrag.
Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die nicht kassieren, liegt die Pauschale bei 45 Euro pro Monat. Für Lehrlinge und Pflichtpraktikantinnen wurden 20 Euro pro Monat festgelegt. Die Pauschale umfasst nur die freiwillige Leistung des Gastes, Service- und Bedienpauschalen unterliegen der Einkommenssteuer.
Das Trinkgeld ist steuerfrei, was auch durch die Neuerung nichts geändert hat. Doch die neue Regelung soll sicherstellen, dass Angestellte nicht durch Nachforderungen der Sozialversicherungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. "Nachzahlungen, wenn das Trinkgeld die vorgesehenen Pauschalen überschreitet, gehören damit der Vergangenheit an", sagte Alois Rainer, Obmann des Fachverbands Gastronomie.
Eine wichtige Regelung ist auch die Aufteilung des Trinkgelds. Seit Januar muss der Dienstgeber diesen Aufteilungsschlüssel neuen Mitarbeitenden unverzüglich mitteilen. Konkret heißt das: Wer mit Jahresanfang einen Job in der Gastro angetreten hat, muss darüber bis spätestens Ende Februar informiert werden.
Aber nicht alle Angestellten sind sich sicher über die neue Regelung im Klaren. Einige berichten von zehn Euro pro Tag für Trinkgelder in einem kleinen Café, andere von hundert Euro pro Tag in einer Skihütte. Die Gewerkschaft Vida sieht die Neuerung als eine Verbesserung an, aber sie hätte sich über eine höhere Pauschale gefreut.
Insgesamt ist die Spendierlaune in der Gastronomie eher gedämpft. Doch die neue Regelung soll sicherstellen, dass Angestellte besser geschützt werden und nicht durch Nachforderungen der Sozialversicherungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.