Selbstversuch: Wie komme ich an meine elektronische Patientenakte?
Wer hat noch nicht bemerkt, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine neue Möglichkeit zur Überprüfung und Bestätigung der Richtigkeit von persönlichen Daten im Rahmen des elektronischen Gesundheitsdokuments (EGD) eingeführt hat? Das BMG führt nun in einigen Bundesländern bereits eine digitale Patientenakte vor, die über das Bundeszentralregister (BZR) zugänglich gemacht werden kann.
Um den Zugang zu Ihrer eigenen elektronischen Patientenakte zu erhalten, sollten Sie sich zunächst bei Ihrem Gesundheitsdienstleister erkundigen. Die meisten Ärzte und Kliniken haben bereits eine digitale Patientenakte eingeführt und können diese über das BZR abrufen lassen.
In Hamburg und Schleswig-Holstein kann man seine elektronische Patientenakte direkt über das Online-Portal "Patienten portals" der Landesverwaltung einsehen. Im anderen Bundesland kann man sich in der Regel bei seinem Gesundheitsdienstleister erkundigen, um den Zugang zu seiner eigenen Patientenakte zu erhalten.
Es ist auch möglich, die Patientenakte über das BMG selbst einzufordern. Dabei sollte Sie jedoch bereits einen gültigen Personalausweis oder eine Identitätskarte vorlegen und sich an das Bundesministerium für Gesundheit wenden.
Einige wichtige Hinweise:
- Die elektronische Patientenakte kann nur von Personen mit 18 Jahren oder älter Zugänglichkeit haben.
- Die Akte ist über das BZR zugänglich und kann nicht von Dritten verpflichtend ausgelesen werden.
- Es ist wichtig, dass Sie sich vor der Anmeldung an die digitale Patientenakte einigen, ob es sinnvoll ist, persönliche Daten online zu hinterlassen.
Wer hat noch nicht bemerkt, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine neue Möglichkeit zur Überprüfung und Bestätigung der Richtigkeit von persönlichen Daten im Rahmen des elektronischen Gesundheitsdokuments (EGD) eingeführt hat? Das BMG führt nun in einigen Bundesländern bereits eine digitale Patientenakte vor, die über das Bundeszentralregister (BZR) zugänglich gemacht werden kann.
Um den Zugang zu Ihrer eigenen elektronischen Patientenakte zu erhalten, sollten Sie sich zunächst bei Ihrem Gesundheitsdienstleister erkundigen. Die meisten Ärzte und Kliniken haben bereits eine digitale Patientenakte eingeführt und können diese über das BZR abrufen lassen.
In Hamburg und Schleswig-Holstein kann man seine elektronische Patientenakte direkt über das Online-Portal "Patienten portals" der Landesverwaltung einsehen. Im anderen Bundesland kann man sich in der Regel bei seinem Gesundheitsdienstleister erkundigen, um den Zugang zu seiner eigenen Patientenakte zu erhalten.
Es ist auch möglich, die Patientenakte über das BMG selbst einzufordern. Dabei sollte Sie jedoch bereits einen gültigen Personalausweis oder eine Identitätskarte vorlegen und sich an das Bundesministerium für Gesundheit wenden.
Einige wichtige Hinweise:
- Die elektronische Patientenakte kann nur von Personen mit 18 Jahren oder älter Zugänglichkeit haben.
- Die Akte ist über das BZR zugänglich und kann nicht von Dritten verpflichtend ausgelesen werden.
- Es ist wichtig, dass Sie sich vor der Anmeldung an die digitale Patientenakte einigen, ob es sinnvoll ist, persönliche Daten online zu hinterlassen.