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René Benko bleibt unter Verdacht, weitere zwei Monate in Untersuchungshaft zu verbringen. Das Straflandesgericht Wien hat seine Freilassung ausgesprochen und die Untersuchungshaft um weitere zwei Monate bis zum 12. Januar 2026 verlängert. Die Staatsanwaltschaft (WKStA) geht weiterhin von dringendem Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr aus.
Beko wurde im Oktober in Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt, aber sein Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein zweites Verfahren ist für den 10. und 16. Dezember ebenfalls in Innsbruck anberaumt. Die WKStA geht im Visier mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände, die im Zusammenhang mit der Signa-Pleite im Visier haben.
Der Fall um René Benko ist Teil eines komplexen Verfahrenskomplexes, der sich auf mehrere Sachverhaltsstränge erstreckt. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Die WKStA geht davon aus, dass Benko einen Gesamtschaden von rund 300 Millionen Euro verursacht hat.
Beko selbst hat bisher alle Vorwürfe zurückgewiesen und sitzt seit Januar in Untersuchungshaft. Sein Rechtsanwalt Norbert Wess hatte beantragt, dass ihm ein Laptop für seinen Mandanten gegeben werden sollte, auf dem alle Mails und Kalendereinträge Benkos überspielt werden sollen, damit er die Protokolle anhören und gegen Vorwürfe verteidigen kann. Bisher sei das jedoch nicht erfolgt.
Die WKStA erklärt sich dazu, dass die "normale" Akteneinsicht Benko nicht verwehrt werde. Wäre er auf freiem Fuß, wären ihm seine Datenträger – nach behördlicher Herstellung von Sicherungskopien – wieder zurückgegeben worden. So aber könne immerhin Benkos Anwalt auf die "wieder ausgefolgten Geräte" zugreifen. Benko steht laut Justizanstalt ein Tablet zur elektronischen Akteneinsicht zur Verfügung, das ihm jedoch nicht Genüge tut.
Beko wurde im Oktober in Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt, aber sein Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein zweites Verfahren ist für den 10. und 16. Dezember ebenfalls in Innsbruck anberaumt. Die WKStA geht im Visier mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände, die im Zusammenhang mit der Signa-Pleite im Visier haben.
Der Fall um René Benko ist Teil eines komplexen Verfahrenskomplexes, der sich auf mehrere Sachverhaltsstränge erstreckt. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Die WKStA geht davon aus, dass Benko einen Gesamtschaden von rund 300 Millionen Euro verursacht hat.
Beko selbst hat bisher alle Vorwürfe zurückgewiesen und sitzt seit Januar in Untersuchungshaft. Sein Rechtsanwalt Norbert Wess hatte beantragt, dass ihm ein Laptop für seinen Mandanten gegeben werden sollte, auf dem alle Mails und Kalendereinträge Benkos überspielt werden sollen, damit er die Protokolle anhören und gegen Vorwürfe verteidigen kann. Bisher sei das jedoch nicht erfolgt.
Die WKStA erklärt sich dazu, dass die "normale" Akteneinsicht Benko nicht verwehrt werde. Wäre er auf freiem Fuß, wären ihm seine Datenträger – nach behördlicher Herstellung von Sicherungskopien – wieder zurückgegeben worden. So aber könne immerhin Benkos Anwalt auf die "wieder ausgefolgten Geräte" zugreifen. Benko steht laut Justizanstalt ein Tablet zur elektronischen Akteneinsicht zur Verfügung, das ihm jedoch nicht Genüge tut.