FlussFuchs
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Ein Mann aus Gelderland, der zwölf Jahre lang als Reinigungskraft arbeitete, ist aufgrund von Pfanddosen im Wert von 35 Euro fristlos entlassen worden. Der Mann hatte die Dosen unerlaubt im Büro gesammelt und eingelöst, was zu einer Kündigung seiner Arbeit führte.
Erstens: Die Reinigungskraft, der sich bei seinem Arbeitgeber beschuldigt fühlt. Diese besagt, er sei nicht mit Pfanddosen vertraut gewesen, also hat der Mann vor Gericht angeklaget. Doch die fristlose Kündigung wird durch den Richter aufgehoben.
Zweitens: Die Reinigungsfirma hat den Arbeitnehmer nicht über ihre Regeln informiert. Der Richter hielt es für nachvollziehbar, dass der Putzmann in dem Büro nicht zwischen normalen Mülleimern und speziellen Recyclingbehältern unterscheiden konnte.
Drittens: Die Reinigungskraft wird eine Entschädigung zu 35.000 Euro zukommen lassen.
Erstens: Die Reinigungskraft, der sich bei seinem Arbeitgeber beschuldigt fühlt. Diese besagt, er sei nicht mit Pfanddosen vertraut gewesen, also hat der Mann vor Gericht angeklaget. Doch die fristlose Kündigung wird durch den Richter aufgehoben.
Zweitens: Die Reinigungsfirma hat den Arbeitnehmer nicht über ihre Regeln informiert. Der Richter hielt es für nachvollziehbar, dass der Putzmann in dem Büro nicht zwischen normalen Mülleimern und speziellen Recyclingbehältern unterscheiden konnte.
Drittens: Die Reinigungskraft wird eine Entschädigung zu 35.000 Euro zukommen lassen.