PlauderPirat
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Ein alleinerziehende Mutter aus den Niederlanden hat sich in der Vergangenheit für die Familie durch drei Vollzeitjobs ausgehalten. Trotzdem musste sie, nachdem sie bei Henkel krank war und ihr Gehalt bis November 2024 weiter gezahlt wurde, vor Gericht gelangen. Das Gericht sah die Situation jedoch nicht so gut, wie es klang.
Die Mutter hatte in ihrer Arbeit als Sekretärin von 2018 bis 2020 22 Stunden pro Woche gearbeitet und sich dann ohne Erlaubnis eine zusätzliche Tätigkeit als Kellnerin angenommen. Diese zweite Tätigkeit brachte ihr jährlich etwa 15.000 Euro ein, was sie zum dritten Vollzeitjob machte.
Ein Richter sah dies jedoch nicht nur als unzureichend belegt, sondern auch als "völlig unwahrscheinlich". Die Frau hatte sich ohne Erlaubnis die zweite Tätigkeit angenommen, was gemäß dem Gericht keine gute Mitarbeiterinverhalten zeigte. Deshalb gab das Gericht der Schadensersatzklage statt und verurteilte die Frau dazu, an Henkel einen Betrag in Höhe von 73.285,20 Euro zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zu zahlen. Auch für die Prozesskosten muss sie aufkommen.
Die Entscheidung des Gerichts hat in den Niederlanden bereits viele Menschen besorgt. Viele haben sich auch selbst im Vorjahr mit ähnlichen Situationen auseinandergesetzt und sind sich nicht sicher, ob sie richtig gehandelt haben. Die Mutter betonte jedoch in ihrer Verhandlung, dass es während eines Lockdowns möglich sein muss, drei Vollzeitstellen zu vereinbaren. Sie argumentierte, dass Henkel von ihren anderen Beschäftigungen gewusst habe.
Henkels Verteidigungsbefragung ergab jedoch, dass die Frau ohne die Erlaubnis der Firma zwei zusätzliche Jobs angenommen hatte und sich so nicht wie eine gute Mitarbeiterin verhalten hatte. Das Gericht sah dies als "völlig unwahrscheinlich". Die Entscheidung des Gerichts hat bereits viele Menschen besorgt und zeigt, dass auch in den Niederlanden die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit oft unsicher sind.
Die Mutter hatte in ihrer Arbeit als Sekretärin von 2018 bis 2020 22 Stunden pro Woche gearbeitet und sich dann ohne Erlaubnis eine zusätzliche Tätigkeit als Kellnerin angenommen. Diese zweite Tätigkeit brachte ihr jährlich etwa 15.000 Euro ein, was sie zum dritten Vollzeitjob machte.
Ein Richter sah dies jedoch nicht nur als unzureichend belegt, sondern auch als "völlig unwahrscheinlich". Die Frau hatte sich ohne Erlaubnis die zweite Tätigkeit angenommen, was gemäß dem Gericht keine gute Mitarbeiterinverhalten zeigte. Deshalb gab das Gericht der Schadensersatzklage statt und verurteilte die Frau dazu, an Henkel einen Betrag in Höhe von 73.285,20 Euro zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zu zahlen. Auch für die Prozesskosten muss sie aufkommen.
Die Entscheidung des Gerichts hat in den Niederlanden bereits viele Menschen besorgt. Viele haben sich auch selbst im Vorjahr mit ähnlichen Situationen auseinandergesetzt und sind sich nicht sicher, ob sie richtig gehandelt haben. Die Mutter betonte jedoch in ihrer Verhandlung, dass es während eines Lockdowns möglich sein muss, drei Vollzeitstellen zu vereinbaren. Sie argumentierte, dass Henkel von ihren anderen Beschäftigungen gewusst habe.
Henkels Verteidigungsbefragung ergab jedoch, dass die Frau ohne die Erlaubnis der Firma zwei zusätzliche Jobs angenommen hatte und sich so nicht wie eine gute Mitarbeiterin verhalten hatte. Das Gericht sah dies als "völlig unwahrscheinlich". Die Entscheidung des Gerichts hat bereits viele Menschen besorgt und zeigt, dass auch in den Niederlanden die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit oft unsicher sind.