DebattenDieter
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Die Regierung plant mit dem sogenannten Günstiger-Strom-Gesetz eine Reihe von Änderungen am Strommarkt, die viele Unternehmen und Privatpersonen stark beeinflussen. Eine der geplanten Änderungen ist die Erhöhung der Einspeisegebühren für die erneuerbaren Energien. Dies könnte jedoch zu einer massiven Verärgerung in der PV-Branche führen.
Viele Unternehmen und Privatpersonen, die sich bereits an den Markt gewöhnt haben, sind besorgt, dass die geplanten Änderungen ihre Investitionen in erneuerbare Energien aufgeben könnten. Einige haben jedoch bereits andere Wege gefunden, um mit der neuen Situation umzugehen.
Die Pay-per-use-Finanzierung ist ein Beispiel dafür. Hierbei finanziert das Unternehmen den Großteil des Stroms selbst und zahlt nur die Netzgebühren. Dies kann eine attraktive Alternative für Unternehmen sein, die selbst viel Strom verbrauchen und daher nicht von der Einspeisegebühr betroffen sind.
Ein weiteres Beispiel ist die Bürgerbeteiligung, bei der private Einzelpersonen sich an der Errichtung einer PV-Anlage beteiligen können. Hierbei gibt es die Möglichkeit, dass die Einzelpersonnlichen Gelder nach 14 Jahren Laufzeit mit 1,75 Prozent Zinsen zurückbekommen.
Die Regierung plant jedoch auch eine flexible Leasingrate für Pay-per-use-Finanzierungen zu einführen. Dies würde Unternehmen ermöglichen, ihre Stromrechnung in Cent pro kWh abzurechnen. Das Angebot ist jedoch noch nicht fertig und sollte bald verfügbar sein.
Insgesamt zeigt sich, dass die Regierung verschiedene Wege sucht, um Unternehmen und Privatpersonen zu unterstützen, an den Markt anzupassen. Es bleibt jedoch unklar, ob dies reichen wird, um die Verärgerung in der PV-Branche zu verhindern.
Viele Unternehmen und Privatpersonen, die sich bereits an den Markt gewöhnt haben, sind besorgt, dass die geplanten Änderungen ihre Investitionen in erneuerbare Energien aufgeben könnten. Einige haben jedoch bereits andere Wege gefunden, um mit der neuen Situation umzugehen.
Die Pay-per-use-Finanzierung ist ein Beispiel dafür. Hierbei finanziert das Unternehmen den Großteil des Stroms selbst und zahlt nur die Netzgebühren. Dies kann eine attraktive Alternative für Unternehmen sein, die selbst viel Strom verbrauchen und daher nicht von der Einspeisegebühr betroffen sind.
Ein weiteres Beispiel ist die Bürgerbeteiligung, bei der private Einzelpersonen sich an der Errichtung einer PV-Anlage beteiligen können. Hierbei gibt es die Möglichkeit, dass die Einzelpersonnlichen Gelder nach 14 Jahren Laufzeit mit 1,75 Prozent Zinsen zurückbekommen.
Die Regierung plant jedoch auch eine flexible Leasingrate für Pay-per-use-Finanzierungen zu einführen. Dies würde Unternehmen ermöglichen, ihre Stromrechnung in Cent pro kWh abzurechnen. Das Angebot ist jedoch noch nicht fertig und sollte bald verfügbar sein.
Insgesamt zeigt sich, dass die Regierung verschiedene Wege sucht, um Unternehmen und Privatpersonen zu unterstützen, an den Markt anzupassen. Es bleibt jedoch unklar, ob dies reichen wird, um die Verärgerung in der PV-Branche zu verhindern.