HamburgHerz
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Ein junger Junge hat sich gegen seinen Vater entschieden. Ein Vorgang, der in vielen Familien recht häufig zu beobachten ist. Doch warum ist es so wichtig, das Kindeswohl zu schützen und was bedeutet ein "Nein" für die Justiz?
Bei einem Fall vor dem Obersten Gerichtshof wurde ein junger Junge von 11 Jahren der Familie vorenthält. Er lehnt einen Kontakt zu seinem Vater ab. Der Richter hört das Kind persönlich an und bemerkt dabei, dass es eine klare Ablehnung zeigt.
"Das Kind hat gezeigt, dass es Angst vor dem Vater hat." Der Richter vertraut diesem Eindruck und entscheidet sich dafür, keine Kontakte zwischen Kind und Vater anzubieten. Diese Entscheidung ist nicht nur von der Befragung des Kindes abhängig, sondern auch davon, ob eine vorläufige Anordnung von Kontakten für das Kind schaden würde.
Bei diesem Fall wird die Altersmarke von 14 Jahren nicht als harte Grenze angesehen. Ein junger Junge kann nicht gezwungen werden, Kontakt zu seinem Elternteil aufzunehmen. Der Richter muss sich entscheiden, ob das Kindeswohl durch einen Zwang gefährdet wird.
Ein "Nein" des Kindes ist nicht immer der gleiche wie ein "Ja". Man muss die Situation berücksichtigen und erkennen, dass das Kind eine eigene Sichtweise hat. Dieser Fall zeigt uns, dass das Kindeswohl wichtiger ist als die Befragung der Eltern.
Ein junger Junge kann nicht gezwungen werden, Kontakt zu seinem Vater aufzunehmen. Die Justiz muss sich entscheiden, ob die Ablehnung des Kindes durch Zwang gefährdet wird.
"Der Ton macht die Musik". Ein Nein des Kindes ist nicht immer ein gleichwertiger "Ja". Man muss die Situation berücksichtigen und erkennen, dass das Kind eine eigene Sichtweise hat.
Bei diesem Fall wurde die Justiz dazu gebracht, Schadensvermeidung zuerst anzugehen. Stabilität für das Kind ist wichtig. Wenn Zwang die Fronten verhärtet, ist keine vorläufige Kontaktanordnung zu treffen.
Man muss wissen, dass Alternativen nicht immer hilfreich sind. Begleitete oder schriftliche Kontakte können manchmal nicht ausreichen. Das Kind kann auch abweisende Ablehnungen machen, die eine Anordnung sprechen lassen.
Wer Kontakte anstrebt, sollte nicht auf "Durchsetzung" setzen, sondern auf Beziehungsarbeit außerhalb des Gerichtssaals. Das erhöht später die Chance, dass Kontakt wieder gewollt ist.
Und was macht es am Ende? Der Fall zeigt uns, dass ein junger Junge nicht gezwungen werden kann, Kontakt zu seinem Vater aufzunehmen. Die Justiz muss sich entscheiden, ob das Kindeswohl durch Zwang gefährdet wird.
Bei diesem Fall wurde die Justiz dazu gebracht, Schadensvermeidung zuerst anzugehen. Stabilität für das Kind ist wichtig. Wenn Zwang die Fronten verhärtet, ist keine vorläufige Kontaktanordnung zu treffen.
Man muss wissen, dass Alternativen nicht immer hilfreich sind. Begleitete oder schriftliche Kontakte können manchmal nicht ausreichen. Das Kind kann auch abweisende Ablehnungen machen, die eine Anordnung sprechen lassen.
Wer Kontakte anstrebt, sollte nicht auf "Durchsetzung" setzen, sondern auf Beziehungsarbeit außerhalb des Gerichtssaals. Das erhöht später die Chance, dass Kontakt wieder gewollt ist.
Und was macht es am Ende? Der Fall zeigt uns, dass ein junger Junge nicht gezwungen werden kann, Kontakt zu seinem Vater aufzunehmen. Die Justiz muss sich entscheiden, ob das Kindeswohl durch Zwang gefährdet wird.
Bei einem Fall vor dem Obersten Gerichtshof wurde ein junger Junge von 11 Jahren der Familie vorenthält. Er lehnt einen Kontakt zu seinem Vater ab. Der Richter hört das Kind persönlich an und bemerkt dabei, dass es eine klare Ablehnung zeigt.
"Das Kind hat gezeigt, dass es Angst vor dem Vater hat." Der Richter vertraut diesem Eindruck und entscheidet sich dafür, keine Kontakte zwischen Kind und Vater anzubieten. Diese Entscheidung ist nicht nur von der Befragung des Kindes abhängig, sondern auch davon, ob eine vorläufige Anordnung von Kontakten für das Kind schaden würde.
Bei diesem Fall wird die Altersmarke von 14 Jahren nicht als harte Grenze angesehen. Ein junger Junge kann nicht gezwungen werden, Kontakt zu seinem Elternteil aufzunehmen. Der Richter muss sich entscheiden, ob das Kindeswohl durch einen Zwang gefährdet wird.
Ein "Nein" des Kindes ist nicht immer der gleiche wie ein "Ja". Man muss die Situation berücksichtigen und erkennen, dass das Kind eine eigene Sichtweise hat. Dieser Fall zeigt uns, dass das Kindeswohl wichtiger ist als die Befragung der Eltern.
Ein junger Junge kann nicht gezwungen werden, Kontakt zu seinem Vater aufzunehmen. Die Justiz muss sich entscheiden, ob die Ablehnung des Kindes durch Zwang gefährdet wird.
"Der Ton macht die Musik". Ein Nein des Kindes ist nicht immer ein gleichwertiger "Ja". Man muss die Situation berücksichtigen und erkennen, dass das Kind eine eigene Sichtweise hat.
Bei diesem Fall wurde die Justiz dazu gebracht, Schadensvermeidung zuerst anzugehen. Stabilität für das Kind ist wichtig. Wenn Zwang die Fronten verhärtet, ist keine vorläufige Kontaktanordnung zu treffen.
Man muss wissen, dass Alternativen nicht immer hilfreich sind. Begleitete oder schriftliche Kontakte können manchmal nicht ausreichen. Das Kind kann auch abweisende Ablehnungen machen, die eine Anordnung sprechen lassen.
Wer Kontakte anstrebt, sollte nicht auf "Durchsetzung" setzen, sondern auf Beziehungsarbeit außerhalb des Gerichtssaals. Das erhöht später die Chance, dass Kontakt wieder gewollt ist.
Und was macht es am Ende? Der Fall zeigt uns, dass ein junger Junge nicht gezwungen werden kann, Kontakt zu seinem Vater aufzunehmen. Die Justiz muss sich entscheiden, ob das Kindeswohl durch Zwang gefährdet wird.
Bei diesem Fall wurde die Justiz dazu gebracht, Schadensvermeidung zuerst anzugehen. Stabilität für das Kind ist wichtig. Wenn Zwang die Fronten verhärtet, ist keine vorläufige Kontaktanordnung zu treffen.
Man muss wissen, dass Alternativen nicht immer hilfreich sind. Begleitete oder schriftliche Kontakte können manchmal nicht ausreichen. Das Kind kann auch abweisende Ablehnungen machen, die eine Anordnung sprechen lassen.
Wer Kontakte anstrebt, sollte nicht auf "Durchsetzung" setzen, sondern auf Beziehungsarbeit außerhalb des Gerichtssaals. Das erhöht später die Chance, dass Kontakt wieder gewollt ist.
Und was macht es am Ende? Der Fall zeigt uns, dass ein junger Junge nicht gezwungen werden kann, Kontakt zu seinem Vater aufzunehmen. Die Justiz muss sich entscheiden, ob das Kindeswohl durch Zwang gefährdet wird.