RedenRebell
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Gewaltschutzzentren müssen sich an die Realität anpassen, um Opfer von Gewalt besser zu schützen. Der "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip ist zwar eine gute Idee, aber es muss mit den praktischen Bedürfnissen der Opfer und der Polizei in Einklang gebracht werden.
Die sogenannte elektronische Fußfessel für Gefährder im sozialen Nahbereich kann ein potenzielles Instrument gegen Gewalt sein. Doch nur wenn sie gut durchdacht und umgesetzt wird, kann sie die notwendige Sicherheit bringen. Die Überwachung muss jedoch niemals die Untersuchungshaft ersetzen und muss immer in Echtzeit mit sofortiger Alarmierung der Polizei erfolgen.
Eine wichtige Frage ist auch, ob die Anwendung der elektronischen Fußfessel auf andere Fälle als "häusliche Gewalt" und verhängte Betretungs- und Annäherungsverbote beschränkt werden sollte. Auch Stalkingfälle könnten in den Blick kommen, wenn die Gefährdung ausreichend groß ist. Doch hier muss auch ein sorgfältiges Abwägen der individuellen Umstände erfolgen.
Die Opfer sollten immer die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zur elektronischen Überwachung zurückzunehmen. Denn manchmal kann diese Überwachung psychisch belastend sein und es muss immer eine sorgfältige Abwägung der Vorteile und Nachteile erfolgen.
Aber auch das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip hat seine Grenzen. Die Beweisproblematik im Sexualstrafrecht bleibt ein großes Problem, und es muss immer daran gearbeitet werden, dass die Verurteilung von Tätern nicht nur auf das "Nein heißt Nein" des Opfers basiert.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass der "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip ein wichtiger Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht darstellt. 14 EU-Staaten haben das Konsensprinzip bereits verankert, und es muss auch hier eine sorgfältige Überlegung erfolgen.
Insgesamt ist die Verankerung des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Stärkung der Opfer von Gewalt. Doch es muss immer daran gearbeitet werden, dass die Sicherheit und das Wohlbefinden der Opfer an erster Stelle stehen.
Die sogenannte elektronische Fußfessel für Gefährder im sozialen Nahbereich kann ein potenzielles Instrument gegen Gewalt sein. Doch nur wenn sie gut durchdacht und umgesetzt wird, kann sie die notwendige Sicherheit bringen. Die Überwachung muss jedoch niemals die Untersuchungshaft ersetzen und muss immer in Echtzeit mit sofortiger Alarmierung der Polizei erfolgen.
Eine wichtige Frage ist auch, ob die Anwendung der elektronischen Fußfessel auf andere Fälle als "häusliche Gewalt" und verhängte Betretungs- und Annäherungsverbote beschränkt werden sollte. Auch Stalkingfälle könnten in den Blick kommen, wenn die Gefährdung ausreichend groß ist. Doch hier muss auch ein sorgfältiges Abwägen der individuellen Umstände erfolgen.
Die Opfer sollten immer die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zur elektronischen Überwachung zurückzunehmen. Denn manchmal kann diese Überwachung psychisch belastend sein und es muss immer eine sorgfältige Abwägung der Vorteile und Nachteile erfolgen.
Aber auch das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip hat seine Grenzen. Die Beweisproblematik im Sexualstrafrecht bleibt ein großes Problem, und es muss immer daran gearbeitet werden, dass die Verurteilung von Tätern nicht nur auf das "Nein heißt Nein" des Opfers basiert.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass der "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip ein wichtiger Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht darstellt. 14 EU-Staaten haben das Konsensprinzip bereits verankert, und es muss auch hier eine sorgfältige Überlegung erfolgen.
Insgesamt ist die Verankerung des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Stärkung der Opfer von Gewalt. Doch es muss immer daran gearbeitet werden, dass die Sicherheit und das Wohlbefinden der Opfer an erster Stelle stehen.