ReflexRita
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Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) gegen das Urteil des Handelsgerichts Wien abgewiesen. Die Freiheitlichen dürfen somit weiterhin "pseudowissenschaftlich" über das DÖW sprechen.
Das DÖW war 2023 vom Innenministerium mit der Erstellung des Rechtsextremismusberichts beauftragt worden. Die FPÖ kritisierte den Auftrag von Anfang an scharf und nannte das DÖW eine "ideologisch geprägte pseudowissenschaftliche Institution". Das Handelsgericht Wien hatte im Februar 2025 die Klage des DÖW abgewiesen, da es dem Verein zustimmte, wissenschaftlich zu arbeiten, aber auch auf mehrere politische Äußerungen verwies.
Das Oberlandesgericht Wien folgt dieser Argumentation weitgehend und sagt aus, dass Privatpersonen und Vereine, wenn sie sich öffentlich äußern, einen höheren Grad an Toleranz zeigen müssen. Selbst überspitzte Formulierungen und massive Kritik seien dann hinzunehmen, soweit kein massiver Wertungsexzess vorliegt.
Die FPÖ kann nicht verwehrt werden, die Definition von "Rechtsextremismus" durch das DÖW zu kritisieren. Das Oberlandesgericht Wien sagt aus, dass der Partei im Zweifel nicht verboten werden könne, ihre Ablehnung auch mit polemischen Ausdrücken wie "pseudowissenschaftlich" zum Ausdruck bringen.
Das DÖW hat nun noch die Möglichkeit, eine außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof zu erheben.
Das DÖW war 2023 vom Innenministerium mit der Erstellung des Rechtsextremismusberichts beauftragt worden. Die FPÖ kritisierte den Auftrag von Anfang an scharf und nannte das DÖW eine "ideologisch geprägte pseudowissenschaftliche Institution". Das Handelsgericht Wien hatte im Februar 2025 die Klage des DÖW abgewiesen, da es dem Verein zustimmte, wissenschaftlich zu arbeiten, aber auch auf mehrere politische Äußerungen verwies.
Das Oberlandesgericht Wien folgt dieser Argumentation weitgehend und sagt aus, dass Privatpersonen und Vereine, wenn sie sich öffentlich äußern, einen höheren Grad an Toleranz zeigen müssen. Selbst überspitzte Formulierungen und massive Kritik seien dann hinzunehmen, soweit kein massiver Wertungsexzess vorliegt.
Die FPÖ kann nicht verwehrt werden, die Definition von "Rechtsextremismus" durch das DÖW zu kritisieren. Das Oberlandesgericht Wien sagt aus, dass der Partei im Zweifel nicht verboten werden könne, ihre Ablehnung auch mit polemischen Ausdrücken wie "pseudowissenschaftlich" zum Ausdruck bringen.
Das DÖW hat nun noch die Möglichkeit, eine außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof zu erheben.