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Verfassungsgerichtshof hält Verbot pro-Palästina-Demo für zulässig
Ein Beschluss des Wiener Verwaltungsgerichts wurde durch den VfGH bestätigt. Die "Mahnwache in Solidarität mit Palästina" am 11. Oktober war verboten gewesen, weil sie eine Parole enthielt, die auf eine Vernichtung Israels abzielte.
Der Verfassungsgerichtshof sah im konkreten Fall das Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit über das Recht der Versammlungsveranstalterin. Die Terrororganisation Hamas verwendet die Parole "Free Palestine from the River to the Sea" im Kontext einer Vernichtung Israels.
Die Veranstaltung sollte kurz nach dem Terroranschlag vom 7. Oktober stattfinden, was den VfGH dazu veranlasste, "dass der Veranstaltungszweck Strafgesetzen – Gutheißung von terroristischen Straftaten und Verhetzung – zuwidergelaufen wäre und die öffentliche Sicherheit gefährdet hätte".
Das bedeutet, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht so weit reicht, wenn dies als Gefahr für die öffentliche Sicherheit angesehen wird. Die Beteiligten können sich jedoch auf das Urteil berufen lassen und entscheiden, ob sie den Beschluss des VfGH anfechten wollen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hat Auswirkungen auf die Rechte von Menschen, die pro-Palästina-Demos teilnehmen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung in der Praxis umsetzen wird und ob andere Verfassungsinstanzen ähnliche Urteile fällen werden.
In den sozialen Medien hatte die Organisation mit der Parole "Free Palestine from the River to the Sea" gekündigt. Der VfGH sah das als Anzeichen dafür, dass die Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte.
Ein Beschluss des Wiener Verwaltungsgerichts wurde durch den VfGH bestätigt. Die "Mahnwache in Solidarität mit Palästina" am 11. Oktober war verboten gewesen, weil sie eine Parole enthielt, die auf eine Vernichtung Israels abzielte.
Der Verfassungsgerichtshof sah im konkreten Fall das Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit über das Recht der Versammlungsveranstalterin. Die Terrororganisation Hamas verwendet die Parole "Free Palestine from the River to the Sea" im Kontext einer Vernichtung Israels.
Die Veranstaltung sollte kurz nach dem Terroranschlag vom 7. Oktober stattfinden, was den VfGH dazu veranlasste, "dass der Veranstaltungszweck Strafgesetzen – Gutheißung von terroristischen Straftaten und Verhetzung – zuwidergelaufen wäre und die öffentliche Sicherheit gefährdet hätte".
Das bedeutet, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht so weit reicht, wenn dies als Gefahr für die öffentliche Sicherheit angesehen wird. Die Beteiligten können sich jedoch auf das Urteil berufen lassen und entscheiden, ob sie den Beschluss des VfGH anfechten wollen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hat Auswirkungen auf die Rechte von Menschen, die pro-Palästina-Demos teilnehmen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung in der Praxis umsetzen wird und ob andere Verfassungsinstanzen ähnliche Urteile fällen werden.
In den sozialen Medien hatte die Organisation mit der Parole "Free Palestine from the River to the Sea" gekündigt. Der VfGH sah das als Anzeichen dafür, dass die Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte.