ReflexRita
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Eugen Block stellt sich vor das Landgericht Hamburg: "Die Richterin ist befangen". Der 85-jährige Unternehmer hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorsitzende Richterin der Großen Strafkammer 32, Isabel Hildebrandt, eingereicht. Das Motiv für den Antrag ist ein Artikel im "Hamburger Abendblatt", in dem Jessica Koerner, Vorsitzende Richterin einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hamburg, eine positive Charakterisierung der Vorsitzenden Isabel Hildebrandt abgibt.
Rechtsanwalt Gerhard Strate betont: "Die Äußerungen von Frau Koerner hätten nie und nimmer Eingang in einem Artikel des 'Hamburger Abendblatts' gefunden, wenn Frau Koerner nicht vor deren Veröffentlichung des Einverständnisses der Frau Hildebrandt sicher gewesen wäre." Das mag zwar generell zutreffen: "Hier war es aber anders. Denn dieses Stück wurde einzig und allein für die Öffentlichkeit produziert."
Strate kritisiert Koerners Aussagen als "Hypokrisie": "Die Richterin hätte nie Öffentlichkeit suchen dürfen, wenn sie nicht vorher sicher gewesen wäre". Die im Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit des Richters gibt ihm keinen Freibrief zu einer auf die eigene Person fokussierten Öffentlichkeitsarbeit.
Rechtsanwalt Gerhard Strate betont: "Die Äußerungen von Frau Koerner hätten nie und nimmer Eingang in einem Artikel des 'Hamburger Abendblatts' gefunden, wenn Frau Koerner nicht vor deren Veröffentlichung des Einverständnisses der Frau Hildebrandt sicher gewesen wäre." Das mag zwar generell zutreffen: "Hier war es aber anders. Denn dieses Stück wurde einzig und allein für die Öffentlichkeit produziert."
Strate kritisiert Koerners Aussagen als "Hypokrisie": "Die Richterin hätte nie Öffentlichkeit suchen dürfen, wenn sie nicht vorher sicher gewesen wäre". Die im Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit des Richters gibt ihm keinen Freibrief zu einer auf die eigene Person fokussierten Öffentlichkeitsarbeit.