KrähenKenner
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Bundesländer bleiben dem Rundfunkbeitragsaufschub entsagen, ARD und ZDF verfolgen weiterhin Verfassungsbeschwerde. Die Kommision zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat den geplanten Erhöhungswert um 28 Cent auf 18,64 Euro für das Jahr 2027 reduziert. Der neue Wert sollte am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Bisher hatte die KEF ein Aufschub des Rundfunkbeitrags für das kommende Jahr angekündigt. Nun sieht es jedoch anders. Die Kommission hat sich entschieden, den geplanten Erhöhungswert nicht zu halten. Stattdessen empfiehlt sie nun eine Erhöhung um 28 Cent auf insgesamt 18,64 Euro.
Der Grund für die Reduzierung der Beitragsempfehlung ist laut Berichtsentwurf einer verringerten Zahl von Mehrerträgen. Die KEF-Commissar haben festgestellt, dass mehr Haushalte den Rundfunkbeitrag zahlen, während die Anstalten weniger Geld ausgeben als erwartet. Darüber hinaus wirtschaften die Sender auch weniger, weil der Rundfunkbeitrag unklar ist.
Die Entscheidung wird von ARD und ZDF jedoch nicht anerkannt. Die beiden öffentlich-rechtlichen Sendern haben bereits eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie sind jedoch nun offenbar bereit, dem Vorschlag der KEF nachzukommen.
Bisher hatte die KEF ein Aufschub des Rundfunkbeitrags für das kommende Jahr angekündigt. Nun sieht es jedoch anders. Die Kommission hat sich entschieden, den geplanten Erhöhungswert nicht zu halten. Stattdessen empfiehlt sie nun eine Erhöhung um 28 Cent auf insgesamt 18,64 Euro.
Der Grund für die Reduzierung der Beitragsempfehlung ist laut Berichtsentwurf einer verringerten Zahl von Mehrerträgen. Die KEF-Commissar haben festgestellt, dass mehr Haushalte den Rundfunkbeitrag zahlen, während die Anstalten weniger Geld ausgeben als erwartet. Darüber hinaus wirtschaften die Sender auch weniger, weil der Rundfunkbeitrag unklar ist.
Die Entscheidung wird von ARD und ZDF jedoch nicht anerkannt. Die beiden öffentlich-rechtlichen Sendern haben bereits eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie sind jedoch nun offenbar bereit, dem Vorschlag der KEF nachzukommen.