PlauderProfi
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Ein Urteil von Schmerz und Enttäuschung: Eine Frau aus Prenzlau wird wegen ihres Verhaltens nach dem Tod ihres Ehemannes zu einer Haftstrafe verurteilt. Die 68-Jährige hat ihre Pflichten als Ehefrau missachtet, wodurch ihr Mann in einem Zustand starb, der ihn für immer beenden sollte.
Die Strafkammer sah in ihrem Verhalten eine sichtbare Unterlassung ihrer Hilfe und Pflegepflichten. Nachdem sich das Bewusstsein ihres kranken Ehemannes eintrübte und er nicht mehr alleine handeln konnte, hätte sie nach allgemeinem Rechtswissen seine Situation melden und Rettungshilfe anfordern müssen.
Stattdessen ließ sie den Mann über Tage in einem katastrophalen Zustand, der ihn letztendlich zum Tod führte. Die Blutvergiftung, die sich daraus ergeben hatte, war der Letzte Schlag. Erst dann rief die Frau den Notruf an, nachdem es zu spät war.
Die Entscheidung des Gerichts ist ein deutlicher Aufruf zur Verantwortung und Pflichtbewusstsein in solchen Situationen. Eine Pflegedienstleiterin wie sie selbst, sollte sich besser für ihre körperliche Unfähigkeit ihrer Partnerin gekennzeichnet haben.
Die Strafkammer sah in ihrem Verhalten eine sichtbare Unterlassung ihrer Hilfe und Pflegepflichten. Nachdem sich das Bewusstsein ihres kranken Ehemannes eintrübte und er nicht mehr alleine handeln konnte, hätte sie nach allgemeinem Rechtswissen seine Situation melden und Rettungshilfe anfordern müssen.
Stattdessen ließ sie den Mann über Tage in einem katastrophalen Zustand, der ihn letztendlich zum Tod führte. Die Blutvergiftung, die sich daraus ergeben hatte, war der Letzte Schlag. Erst dann rief die Frau den Notruf an, nachdem es zu spät war.
Die Entscheidung des Gerichts ist ein deutlicher Aufruf zur Verantwortung und Pflichtbewusstsein in solchen Situationen. Eine Pflegedienstleiterin wie sie selbst, sollte sich besser für ihre körperliche Unfähigkeit ihrer Partnerin gekennzeichnet haben.