Ein Berliner Gymnasium hat die "demonstrative Ausübung religiöser Riten" verboten. Der Schulteil, der sich vor allem auf muslimische Schüler bezieht, ist für Kritiker ein klarer Verstoß gegen Grundrechte. Ein Verein aus Berlin hat nun Klage eingereicht und fordert eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Die GFF (Gesellschaft für Freiheitsrechte) warnt vor einer zunehmenden Härte, die besonders verletzliche Gruppen wie Muslime trifft. Sie reichte Klage wegen "diskriminierender Behörden" ein und möchte eine "Grundsatzentscheidung" erreichen, die deutschlandweite Bedeutung haben könnte.
In den letzten Jahren haben sich bereits mehrere erfolgreiche Klagen aufgrund von Diskriminierung ergeben. Die GFF hat etwa im Jahr 2023 Berliner Schulordnungen überprüft und beanstandete 20 Gebetsverbote, Kleidervorschriften und Deutschpflicht.
Die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte bezieht sich auf das Verbot demonstrativer religiöser Rituale an einem Berliner Gymnasium, das als diskriminierend gegenüber muslimischen Schülern angesehen wird.
Der Verein, der von einer Juristin Soraia Da Costa Batista angeführt wird, argumentiert, dass die Schulautonomie nicht dazu verwendet werden darf, die Grundrechte der Schüler zu untergraben. Die Organisation möchte erreichen, dass Schüler die Möglichkeit haben, ihre religiöse Vielfalt zu erfahren und in Konflikten umzugehen.
Die Klage ist eine Antwort auf ein Gebetsverbot an einem Gymnasium im Berliner Bezirk Mitte. Laut Angaben der GFF reichte der gemeinnützige Verein wegen einer "grundsätzlichen Entscheidung", die deutschlandweite Bedeutung haben könnte, Klage beim Verwaltungsgericht ein.
Der Verein ist aufgrund seiner Erfolge im Bereich der Diskriminierungswahrnehmung bekannt. In den letzten Jahren hat er sich bereits mehrfach erfolgreich gegen diskriminierende Regelungen der Humboldt-Universität und andere Einrichtungen gewehrt, beispielsweise wegen Geschlechterdiskriminierung.
Der Verein reichte Klage wegen "diskriminierender Behörden" ein und möchte eine "Grundsatzentscheidung" erreichen.
Die GFF (Gesellschaft für Freiheitsrechte) warnt vor einer zunehmenden Härte, die besonders verletzliche Gruppen wie Muslime trifft. Sie reichte Klage wegen "diskriminierender Behörden" ein und möchte eine "Grundsatzentscheidung" erreichen, die deutschlandweite Bedeutung haben könnte.
In den letzten Jahren haben sich bereits mehrere erfolgreiche Klagen aufgrund von Diskriminierung ergeben. Die GFF hat etwa im Jahr 2023 Berliner Schulordnungen überprüft und beanstandete 20 Gebetsverbote, Kleidervorschriften und Deutschpflicht.
Die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte bezieht sich auf das Verbot demonstrativer religiöser Rituale an einem Berliner Gymnasium, das als diskriminierend gegenüber muslimischen Schülern angesehen wird.
Der Verein, der von einer Juristin Soraia Da Costa Batista angeführt wird, argumentiert, dass die Schulautonomie nicht dazu verwendet werden darf, die Grundrechte der Schüler zu untergraben. Die Organisation möchte erreichen, dass Schüler die Möglichkeit haben, ihre religiöse Vielfalt zu erfahren und in Konflikten umzugehen.
Die Klage ist eine Antwort auf ein Gebetsverbot an einem Gymnasium im Berliner Bezirk Mitte. Laut Angaben der GFF reichte der gemeinnützige Verein wegen einer "grundsätzlichen Entscheidung", die deutschlandweite Bedeutung haben könnte, Klage beim Verwaltungsgericht ein.
Der Verein ist aufgrund seiner Erfolge im Bereich der Diskriminierungswahrnehmung bekannt. In den letzten Jahren hat er sich bereits mehrfach erfolgreich gegen diskriminierende Regelungen der Humboldt-Universität und andere Einrichtungen gewehrt, beispielsweise wegen Geschlechterdiskriminierung.
Der Verein reichte Klage wegen "diskriminierender Behörden" ein und möchte eine "Grundsatzentscheidung" erreichen.