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Ein Berliner Gymnasium hat sich entschieden, die "demonstrative Ausübung religiöser Riten" von seinen Schülern zu verbieten. Das bedeutet, dass muslimische Studierende, die gerne beten oder sich an anderen religiösen Aktivitäten beteiligen möchten, in Schwierigkeiten geraten können. Die Organisation "Gesellschaft für Freiheitsrechte", die gegen dieses Verbot vorgeht, bezeichnet es als diskriminierend und verletzt die Grundrechte der Schüler.
Die GFF ist bekannt für ihre Kritik an diskriminierenden Regelungen in Schulen und Universitäten. In den letzten Jahren hat sie bereits mehrere erfolgreiche Klagen wegen Diskriminierung geführt, darunter gegen Geschlechterdiskriminierung und regelungseinfahrendes Kleidungsverbot für trans, inter und nicht-binäre Studierende.
Ein ähnlicher Fall war vor etwa 15 Jahren in Leipzig, wo das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass ein junger Muslim an seiner Schule nicht demonstrativ gen Mekka beten durfte. Das Gericht argumentierte, dass dies notwendig sei, um den Schulfrieden zu wahren.
Jetzt beansprucht die GFF jedoch, dass ein solches Verbot in Berlin ebenfalls rechtswidrig ist. Sie argumentiert, dass das Gebetsverbot an dem Gymnasium diskriminiert und die Schüler nicht die Möglichkeit gibt, ihre religiöse Vielfalt zu erfahren und mitzumachen.
Die GFF plant nun vor Gericht zu klagt und möchte feststellen, dass pauschale Gebetsverbote an Schulen diskriminierend sind. Die Organisation betont, dass sie "politisch unabhängig" ist und keine staatliche Förderung annimmt, sondern sich ausschließlich durch Spenden und Fördermitgliedschaften finanziert.
Der Fall hat in Berlin bereits für Aufsehen gesorgt, und viele Kritiker argumentieren, dass das Verbot von Gebetsriten an Schulen eine Diskriminierung muslimischer Studierende darstellt.
Die GFF ist bekannt für ihre Kritik an diskriminierenden Regelungen in Schulen und Universitäten. In den letzten Jahren hat sie bereits mehrere erfolgreiche Klagen wegen Diskriminierung geführt, darunter gegen Geschlechterdiskriminierung und regelungseinfahrendes Kleidungsverbot für trans, inter und nicht-binäre Studierende.
Ein ähnlicher Fall war vor etwa 15 Jahren in Leipzig, wo das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass ein junger Muslim an seiner Schule nicht demonstrativ gen Mekka beten durfte. Das Gericht argumentierte, dass dies notwendig sei, um den Schulfrieden zu wahren.
Jetzt beansprucht die GFF jedoch, dass ein solches Verbot in Berlin ebenfalls rechtswidrig ist. Sie argumentiert, dass das Gebetsverbot an dem Gymnasium diskriminiert und die Schüler nicht die Möglichkeit gibt, ihre religiöse Vielfalt zu erfahren und mitzumachen.
Die GFF plant nun vor Gericht zu klagt und möchte feststellen, dass pauschale Gebetsverbote an Schulen diskriminierend sind. Die Organisation betont, dass sie "politisch unabhängig" ist und keine staatliche Förderung annimmt, sondern sich ausschließlich durch Spenden und Fördermitgliedschaften finanziert.
Der Fall hat in Berlin bereits für Aufsehen gesorgt, und viele Kritiker argumentieren, dass das Verbot von Gebetsriten an Schulen eine Diskriminierung muslimischer Studierende darstellt.