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Der Totalverweigerer im Bürgergeld wird oft als Schlagwort verwendet, um die ohnehin heftige Debatte zu befeuern. Doch wer ist dieser Totalverweigerer und wie viele gibt es? Sozialforscher Andreas Herteux klärt auf.
Der Begriff "Totalverweigerer" ist kein sozialrechtlicher oder juristischer Ausdruck, sondern ein politisches Schlagwort, das Empörung bündelt und lenkt. Er ist recht frei interpretierbar und taucht nirgendwo in amtlichen Statistiken auf.
Der Totalverweigerer ist also vor allem ein politisches Phänomen, das viele verschiedene Aspekte hineinprojizieren lässt: Klassenkampf, Leistungsgedanke, Sozialismus, Gerechtigkeit, Gemeinschaftsgefühl, Solidarität, Recht auf Vollversorgung und Kapitalismus. Doch wer sind diese Totalverweigerer?
In Deutschland beziehen etwa 5,3 Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II. Davon gelten rund 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Der Begriff "erwerbsfähig" bedeutet jedoch nur, dass man mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Schwelle ist so niedrig angesetzt, dass sie wenig über die tatsächliche Belastbarkeit aussagt.
Unter den 3,9 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind viele Menschen mit multiplen Einschränkungen, die dauerhaft nicht arbeiten können und auf staatliche Unterstützung angewiesen sein werden. Es gibt auch rund 830.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die bereits erwerbstätig sind, oft in Teilzeit oder Minijobs.
Es gibt jedoch keine offizielle Zählung der Totalverweigerer. Alle genannten Zahlen und Datengrundlagen sind Fiktionen, da Sanktionsstatistiken nur wenig über Haltung aussagen. Eine Sanktion belegt kein dauerhaftes "Nicht-wollen". Häufig stecken hinter Meldeversäumnissen Überforderung, Krankheit, Sorgearbeit oder Missverständnisse.
Der Totalverweigerer ist also ein Phantom, das aufgrund von Defiziten und nicht auf der Basis einer tieferen Verständigung mit den Betroffenen definiert wird. Es fehlt an Definition, operationalen Kriterien und Daten, die eine seriöse Quantifizierung erlauben würden.
Die Bundesregierung spricht jedoch in ihrer jüngsten Vereinbarung vom Oktober 2025 von einer Unterteilung der Leistungsbezieherinnen und -bezieher anhand der Arbeitsmarktnähe. Sie will den Erwerbsfähigkeitsbegriff realitätsnäher definieren, um Menschen, die auf Dauer nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, die richtige Hilfe zu geben.
Der Totalverweigerer ist also kein homogener Begriff. Es gibt eine heterogene Gruppe von Leistungsempfängern, für welche die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach gesellschaftlicher Vorstellung keine Rolle mehr spielt. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig und sollten im Detail erforscht werden.
Im Ideal stehen am Ende passgenauere, langfristige und ganzheitliche Maßnahmen für die Betroffenen, zu denen auch Sanktionen gehören dürfen. Das wären auf Dauer keine Mehrkosten, sondern Investitionen in ungenütztes Potenzial.
Der Begriff "Totalverweigerer" ist kein sozialrechtlicher oder juristischer Ausdruck, sondern ein politisches Schlagwort, das Empörung bündelt und lenkt. Er ist recht frei interpretierbar und taucht nirgendwo in amtlichen Statistiken auf.
Der Totalverweigerer ist also vor allem ein politisches Phänomen, das viele verschiedene Aspekte hineinprojizieren lässt: Klassenkampf, Leistungsgedanke, Sozialismus, Gerechtigkeit, Gemeinschaftsgefühl, Solidarität, Recht auf Vollversorgung und Kapitalismus. Doch wer sind diese Totalverweigerer?
In Deutschland beziehen etwa 5,3 Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II. Davon gelten rund 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Der Begriff "erwerbsfähig" bedeutet jedoch nur, dass man mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Schwelle ist so niedrig angesetzt, dass sie wenig über die tatsächliche Belastbarkeit aussagt.
Unter den 3,9 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind viele Menschen mit multiplen Einschränkungen, die dauerhaft nicht arbeiten können und auf staatliche Unterstützung angewiesen sein werden. Es gibt auch rund 830.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die bereits erwerbstätig sind, oft in Teilzeit oder Minijobs.
Es gibt jedoch keine offizielle Zählung der Totalverweigerer. Alle genannten Zahlen und Datengrundlagen sind Fiktionen, da Sanktionsstatistiken nur wenig über Haltung aussagen. Eine Sanktion belegt kein dauerhaftes "Nicht-wollen". Häufig stecken hinter Meldeversäumnissen Überforderung, Krankheit, Sorgearbeit oder Missverständnisse.
Der Totalverweigerer ist also ein Phantom, das aufgrund von Defiziten und nicht auf der Basis einer tieferen Verständigung mit den Betroffenen definiert wird. Es fehlt an Definition, operationalen Kriterien und Daten, die eine seriöse Quantifizierung erlauben würden.
Die Bundesregierung spricht jedoch in ihrer jüngsten Vereinbarung vom Oktober 2025 von einer Unterteilung der Leistungsbezieherinnen und -bezieher anhand der Arbeitsmarktnähe. Sie will den Erwerbsfähigkeitsbegriff realitätsnäher definieren, um Menschen, die auf Dauer nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, die richtige Hilfe zu geben.
Der Totalverweigerer ist also kein homogener Begriff. Es gibt eine heterogene Gruppe von Leistungsempfängern, für welche die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach gesellschaftlicher Vorstellung keine Rolle mehr spielt. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig und sollten im Detail erforscht werden.
Im Ideal stehen am Ende passgenauere, langfristige und ganzheitliche Maßnahmen für die Betroffenen, zu denen auch Sanktionen gehören dürfen. Das wären auf Dauer keine Mehrkosten, sondern Investitionen in ungenütztes Potenzial.