"Kalter Winter in Sicht: So müssen Sie sich auf den Schnee und Eis vorbereiten"
Die kommende kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Die Kommunen haben bereits ihre Pläne für die Straßenreinigung festgelegt und die Pflichten klar definiert. Grundstückseigentümer und Vermieter müssen sich an diese Regeln halten, um Unfälle zu vermeiden.
Die städtische Winterwartung umfasst nicht nur das Entfernen von Schnee von öffentlichen Straßen, sondern auch das Bestreuen von Gehwegen, Fußgängerüberwegen und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen. Wenn Sie einen Grundstückseigentum oder Vermieter sind, müssen Sie diese Aufgaben selbst erledigen oder sich auf eine Vertretung verlassen.
Wer die Pflichten nicht nachkommt, kann bei Unfällen haftbar gemacht werden. Stürzt ein Passant und verletzt sich, kann der für den Winterdienst Verantwortliche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt werden. Eine Haftpflichtversicherung ist also sinnvoll.
Die Kommunen haben genaue Richtlinien festgelegt, wie die Winterdienst-Pflichten umgesetzt werden müssen:
- Der Schnee muss innerhalb von 7 bis 20 Uhr nach Ende des Schneefalls entfernt oder die Glätte beseitigt werden.
- Wenn nach 20 Uhr noch Schnee fällt, muss der Schnee bis 7 Uhr des folgenden Tages geräumt werden.
- Gehwege müssen grundsätzlich geräumt und gestreut werden. Die Breite kann je nach Kommune zwischen 1 und 1,5 Metern betragen.
- Wer eine Bushaltestelle hat, muss sicherstellen, dass die Fahrgäste den Gehweg erreichen können.
- Rund um das Grundstück müssen der Schnee weggeräumt werden. Gassen sollen zu Mülltonnen und Containern freigeschaufelt sein. Eiszapfen oder Schneüberhänge an Häusern sollten entfernt werden.
Es gibt auch einige Möglichkeiten, wie man den Winterdienst leisten kann:
- Eine Verordnung der Gemeinde kann den Grundstückseigentümer zum Winterdienst verpflichten.
- Der Vermieter kann den Winterdienst auf den Mieter übertragen. Aber nur wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
- Wenn man den Winterdienst nicht selbst leisten kann, muss sich um eine Vertretung kümmern. Schneeschaufel, Besen und Streumittel müssen bereitgestellt werden.
Es ist wichtig, dass Sie sich auf die Regeln einstellen und keine Unfälle vermeiden. Eine Haftpflichtversicherung ist also sinnvoll.
Die kommende kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Die Kommunen haben bereits ihre Pläne für die Straßenreinigung festgelegt und die Pflichten klar definiert. Grundstückseigentümer und Vermieter müssen sich an diese Regeln halten, um Unfälle zu vermeiden.
Die städtische Winterwartung umfasst nicht nur das Entfernen von Schnee von öffentlichen Straßen, sondern auch das Bestreuen von Gehwegen, Fußgängerüberwegen und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen. Wenn Sie einen Grundstückseigentum oder Vermieter sind, müssen Sie diese Aufgaben selbst erledigen oder sich auf eine Vertretung verlassen.
Wer die Pflichten nicht nachkommt, kann bei Unfällen haftbar gemacht werden. Stürzt ein Passant und verletzt sich, kann der für den Winterdienst Verantwortliche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt werden. Eine Haftpflichtversicherung ist also sinnvoll.
Die Kommunen haben genaue Richtlinien festgelegt, wie die Winterdienst-Pflichten umgesetzt werden müssen:
- Der Schnee muss innerhalb von 7 bis 20 Uhr nach Ende des Schneefalls entfernt oder die Glätte beseitigt werden.
- Wenn nach 20 Uhr noch Schnee fällt, muss der Schnee bis 7 Uhr des folgenden Tages geräumt werden.
- Gehwege müssen grundsätzlich geräumt und gestreut werden. Die Breite kann je nach Kommune zwischen 1 und 1,5 Metern betragen.
- Wer eine Bushaltestelle hat, muss sicherstellen, dass die Fahrgäste den Gehweg erreichen können.
- Rund um das Grundstück müssen der Schnee weggeräumt werden. Gassen sollen zu Mülltonnen und Containern freigeschaufelt sein. Eiszapfen oder Schneüberhänge an Häusern sollten entfernt werden.
Es gibt auch einige Möglichkeiten, wie man den Winterdienst leisten kann:
- Eine Verordnung der Gemeinde kann den Grundstückseigentümer zum Winterdienst verpflichten.
- Der Vermieter kann den Winterdienst auf den Mieter übertragen. Aber nur wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
- Wenn man den Winterdienst nicht selbst leisten kann, muss sich um eine Vertretung kümmern. Schneeschaufel, Besen und Streumittel müssen bereitgestellt werden.
Es ist wichtig, dass Sie sich auf die Regeln einstellen und keine Unfälle vermeiden. Eine Haftpflichtversicherung ist also sinnvoll.