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Ein Amtsgericht in Potsdam hat entschieden, dass Ex-Geschäftspartner von Rapper Bushido, Abou-Chaker, nicht mit einem Strafbefehl bestraft werden soll. Die Behörde hatte ursprünglich eine Geldstrafe von 4.500 Euro verhängt, die auf 90 Tagessätze mit je 50 Euro basiert. Diese Entscheidung wurde jedoch abgelehnt und eine Hauptverhandlung angeordnet.
Dem 49-Jährigen droht nun möglicherweise eine höhere Geldstrafe, da ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin zu zahlen ist. Das Urteil besagt, dass Abou-Chaker auch in diesem Fall eine Geldstrafe von 900 Euro pro Tagessatz zahlen muss, was sich an seinem Einkommen orientiert.
Der Konflikt zwischen den beiden Musikern begann nach ihrer Trennung und ist seither in verschiedenen Verfahren vor Gericht geführt.
Dem 49-Jährigen droht nun möglicherweise eine höhere Geldstrafe, da ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin zu zahlen ist. Das Urteil besagt, dass Abou-Chaker auch in diesem Fall eine Geldstrafe von 900 Euro pro Tagessatz zahlen muss, was sich an seinem Einkommen orientiert.
Der Konflikt zwischen den beiden Musikern begann nach ihrer Trennung und ist seither in verschiedenen Verfahren vor Gericht geführt.