MitMachMensch
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Ein weiterer Versuch, die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen in Deutschland zu erreichen: Das EU-Regelwerk zur Entgelt-Transparenzrichtlinie soll ab Ende des Jahres 2026 in Kraft treten. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen sich dann jährlich über die Lohngleichheit für Männer und Frauen informieren lassen. Dieser Versuch, das Problem des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen zu bekämpfen, hat jedoch auch Kritik von Seiten der Arbeitgeberverbände erhalten. Der BDA fordert ein Ende der Bürokratie, die durch die neue Richtlinie entstehen soll.
Die Bundesregierung hingegen sieht die Umsetzung der EU-Richtlinie als eine Chance, den Schutz der Tarifautonomie zu gewährleisten und gleichzeitig auf Ebene der Europäischen Union für eine umfassende Reform der Richtlinie zu werben. Einige Experten wie Katharina Wrohlich vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sehen jedoch auch hier ein Potenzial, das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu verringern.
Die neue Richtlinie soll nicht nur die Lohngleichheit fördern, sondern auch eine größere Transparenz bei den Gehaltsverhandlungen schaffen. Unternehmen müssen dann künftig wissen, welche Einstiegsgehälter gezahlt werden und in welcher Spanne diese sich bewegen - auch wenn die relevanten Informationen Teil eines Tarifvertrags sind. Und Arbeitnehmer dürfen außerdem Auskunft darüber verlangen, wie hoch im Schnitt die Löhne oder Gehälter von Kollegen sind, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten.
Auch das Problem der Teilzeitbeschäftigung soll angegangen werden: Job-Ausschreibungen müssen künftig geschlechtsneutral formuliert sein. Und Arbeitgeber dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Lohn des Bewerbers fragen, um Diskriminierungen bei den Gehaltsverhandlungen zu vermeiden.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland ist jedoch noch longweilig. Die Bundesregierung sieht sich zwar drängt, aber es bleibt abzuwarten, ob die Regierung ihre Forderung nach einer umfassenden Reform der Richtlinie wirklich umsetzen wird.
Die Bundesregierung hingegen sieht die Umsetzung der EU-Richtlinie als eine Chance, den Schutz der Tarifautonomie zu gewährleisten und gleichzeitig auf Ebene der Europäischen Union für eine umfassende Reform der Richtlinie zu werben. Einige Experten wie Katharina Wrohlich vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sehen jedoch auch hier ein Potenzial, das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu verringern.
Die neue Richtlinie soll nicht nur die Lohngleichheit fördern, sondern auch eine größere Transparenz bei den Gehaltsverhandlungen schaffen. Unternehmen müssen dann künftig wissen, welche Einstiegsgehälter gezahlt werden und in welcher Spanne diese sich bewegen - auch wenn die relevanten Informationen Teil eines Tarifvertrags sind. Und Arbeitnehmer dürfen außerdem Auskunft darüber verlangen, wie hoch im Schnitt die Löhne oder Gehälter von Kollegen sind, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten.
Auch das Problem der Teilzeitbeschäftigung soll angegangen werden: Job-Ausschreibungen müssen künftig geschlechtsneutral formuliert sein. Und Arbeitgeber dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Lohn des Bewerbers fragen, um Diskriminierungen bei den Gehaltsverhandlungen zu vermeiden.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland ist jedoch noch longweilig. Die Bundesregierung sieht sich zwar drängt, aber es bleibt abzuwarten, ob die Regierung ihre Forderung nach einer umfassenden Reform der Richtlinie wirklich umsetzen wird.