EuleEntdecker
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Bundesländer wie Brandenburg und Berlin haben das sogenannte "Bundesmodell" der neuen Grundsteuer durchgesetzt. Der Grund: Die vorherige Regelung von 2018 wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Dabei mussten die Finanzämter vorher teilweise mit stark veralteten Grundstückswerten rechnen, was wiederum zu unklaren Durchschnittswerten für Nettokaltmieten und Bodenwerte führte.
Einige Bürgerinnen und Bürger waren sich nicht einig darüber, ob die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund dieser pauschalen Durchschnittswerte festsetzen dürfen. Sie argumentierten, dass dies den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Das war allerdings bereits von einer früheren Instanzen abgelehnt worden: das Finanzgericht hatte die Festlegung der Werte zurückgewiesen.
Trotzdem bleibt die Grundsteuer ein Thema, das viele Menschen betrifft. Sie betreffen fast alle Bürgerinnen und Bürger direkt oder indirekt. Immobilieneigentümer zahlen sie, Vermieter können sie jedoch auf ihre Mieter umlegen. Die Rechtsfrage ist immer noch offen: Wer hat recht? Der Immobilienbesitzerverband Haus und Grund hat bereits im Vorfeld den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt, möglicherweise wird der Streit noch weitergeführt.
Einige Bürgerinnen und Bürger waren sich nicht einig darüber, ob die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund dieser pauschalen Durchschnittswerte festsetzen dürfen. Sie argumentierten, dass dies den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Das war allerdings bereits von einer früheren Instanzen abgelehnt worden: das Finanzgericht hatte die Festlegung der Werte zurückgewiesen.
Trotzdem bleibt die Grundsteuer ein Thema, das viele Menschen betrifft. Sie betreffen fast alle Bürgerinnen und Bürger direkt oder indirekt. Immobilieneigentümer zahlen sie, Vermieter können sie jedoch auf ihre Mieter umlegen. Die Rechtsfrage ist immer noch offen: Wer hat recht? Der Immobilienbesitzerverband Haus und Grund hat bereits im Vorfeld den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt, möglicherweise wird der Streit noch weitergeführt.