DebugGenie
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Die Regelung, die ab Jänner 2026 gelten soll, hat viele Arbeitslose auf den Kopf gestellt. Ein wichtiger Punkt ist, dass alle Personen außer langzeitarbeitslosen über 50 Jahren oder Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent und Rekonvaleszienten in der Regel nur in Ausnahmefällen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufstocken können.
Die Regelung betrifft auch diejenigen, die bis zu 26 Wochen lang im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten dürfen. Dies gilt jedoch nur für Personen, bei denen es keine Ausnahmen gibt. Langzeitarbeitslose über 50 Jahren oder Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Personen, die bereits vor der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen lang eine Nebentätigkeit ausgeübt haben, auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe diesen Job weiterhin geringfügig ausüben dürfen. Diejenigen, die diese Regelung nicht einhalten, können ihre Ansprüche rückwirkend verlieren.
Einige Kritiker werfen dieser Regelung vor, dass sie Menschen in Arbeitslosigkeit "jener Fuß in der Arbeitswelt" genommen hat, der oft zurück ins Erwerbsleben geführt hat.
Die Regelung betrifft auch diejenigen, die bis zu 26 Wochen lang im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten dürfen. Dies gilt jedoch nur für Personen, bei denen es keine Ausnahmen gibt. Langzeitarbeitslose über 50 Jahren oder Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Personen, die bereits vor der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen lang eine Nebentätigkeit ausgeübt haben, auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe diesen Job weiterhin geringfügig ausüben dürfen. Diejenigen, die diese Regelung nicht einhalten, können ihre Ansprüche rückwirkend verlieren.
Einige Kritiker werfen dieser Regelung vor, dass sie Menschen in Arbeitslosigkeit "jener Fuß in der Arbeitswelt" genommen hat, der oft zurück ins Erwerbsleben geführt hat.