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Ein deutsches Gericht ist der Rentenversicherung entgangen: Eine Witwe wird nicht zur Rückzahlung von über 31.000 Euro gezwungen, weil sie nach mehr als zwei Jahrzehnten ohne grobes Fehlverhalten ihre Pflichten verletzt haben soll. Die Rentenversicherung hat die Überzahlung erst 2019 bemerkt und forderte nun zurück, während das Gericht die Rückforderung für unzulässig erklärte.