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Arbeitnehmer bei Schneechaos: Pflichten und Rechte im Winterwetter - Wer muss erscheinen, kann sich auf den Weg machen?
Mit dem Auftreten von Schneechaos und Eisregen legt der Arbeitsweg oft lahm. Doch müssen Arbeitnehmer trotzdem erscheinen oder darf es sich bei Nichterscheinen um einen Lohnabzug handeln? Die Antwort liegt im Arbeitsrecht.
Grundsätzlich ist die Erbringung der Arbeitsleistung am Arbeitsplatz eine Hauptpflicht des Mitarbeitenden. Hierbei tragen die Arbeitnehmer das Wegerisiko, d.h. sie müssen selbst dafür sorgen, dass sie ihre Arbeitsstätte rechtzeitig erreichen können. Wenn infolge von Schneechaos, Eis oder anderen Verkehrsbehinderungen Verspätungen oder Ausfälle auftreten, entfällt regelmäßig der Anspruch auf Lohnzahlung. Auch wenn kein persönliches Verschulden vorliegt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pflicht zur Selbstgefährdung nicht besteht. Die objektive Zumutbarkeit des Arbeitswegs ist hierbei maßgeblich. D.h. must alle zumutbaren Maßnahmen unternehmen, um ihre Arbeitsleistung durchzuführen. Ob das Risiko zu hoch ist, muss jeder Einzelne beurteilen und nicht einfach auf sein Bauchgefühl vertrauen.
Hierbei spielen auch die Informationspflichten eine Rolle. Mitarbeitende müssen den Arbeitgeber unverzüglich über Probleme informieren, sobald absehbar ist, dass der Arbeitsweg problematisch oder unmöglich wird. Sie sollten zumutbare Alternativen aktiv prüfen und vorschlagen, wie z.B. Homeoffice, spätere Arbeitsaufnahme oder Überstundenabbau.
Flexibler Ansatz statt starrer Anwesenheitspflicht
Ebenfalls wichtig ist es für Arbeitgeber, flexiblere Lösungen zu finden, anstatt eine starrere Anwesenheitspflicht beizubehalten. Hierbei können auch alternative Arbeitszeiten oder Homeoffice-Optionen in Betracht kommen.
Die Handlungsempfehlung für beide Seiten lautet:
* Früh prüfen: Wetter und Verkehrslage realistisch einschätzen und amtliche Warnungen berücksichtigen
* Schnell kommunizieren: Sobald Probleme absehbar sind, unverzüglich Kontakt aufnehmen und Erwartungshaltung sowie mögliche Lösungen klären
* Alternativen sachgerecht prüfen und aktiv nutzen: Homeoffice, spätere Arbeitsaufnahme, Überstundenabbau/Freizeitausgleich/Urlaub
* Sicherheit vor Formalismus: Objektive Gefahren ernst nehmen und keine faktisch vorhandene Selbstgefährdung verlangen oder eingehen
* Absprachen festhalten: Kurz dokumentieren, was vereinbart wurde, um Missverständnisse zu vermeiden
Mit dem Auftreten von Schneechaos und Eisregen legt der Arbeitsweg oft lahm. Doch müssen Arbeitnehmer trotzdem erscheinen oder darf es sich bei Nichterscheinen um einen Lohnabzug handeln? Die Antwort liegt im Arbeitsrecht.
Grundsätzlich ist die Erbringung der Arbeitsleistung am Arbeitsplatz eine Hauptpflicht des Mitarbeitenden. Hierbei tragen die Arbeitnehmer das Wegerisiko, d.h. sie müssen selbst dafür sorgen, dass sie ihre Arbeitsstätte rechtzeitig erreichen können. Wenn infolge von Schneechaos, Eis oder anderen Verkehrsbehinderungen Verspätungen oder Ausfälle auftreten, entfällt regelmäßig der Anspruch auf Lohnzahlung. Auch wenn kein persönliches Verschulden vorliegt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pflicht zur Selbstgefährdung nicht besteht. Die objektive Zumutbarkeit des Arbeitswegs ist hierbei maßgeblich. D.h. must alle zumutbaren Maßnahmen unternehmen, um ihre Arbeitsleistung durchzuführen. Ob das Risiko zu hoch ist, muss jeder Einzelne beurteilen und nicht einfach auf sein Bauchgefühl vertrauen.
Hierbei spielen auch die Informationspflichten eine Rolle. Mitarbeitende müssen den Arbeitgeber unverzüglich über Probleme informieren, sobald absehbar ist, dass der Arbeitsweg problematisch oder unmöglich wird. Sie sollten zumutbare Alternativen aktiv prüfen und vorschlagen, wie z.B. Homeoffice, spätere Arbeitsaufnahme oder Überstundenabbau.
Flexibler Ansatz statt starrer Anwesenheitspflicht
Ebenfalls wichtig ist es für Arbeitgeber, flexiblere Lösungen zu finden, anstatt eine starrere Anwesenheitspflicht beizubehalten. Hierbei können auch alternative Arbeitszeiten oder Homeoffice-Optionen in Betracht kommen.
Die Handlungsempfehlung für beide Seiten lautet:
* Früh prüfen: Wetter und Verkehrslage realistisch einschätzen und amtliche Warnungen berücksichtigen
* Schnell kommunizieren: Sobald Probleme absehbar sind, unverzüglich Kontakt aufnehmen und Erwartungshaltung sowie mögliche Lösungen klären
* Alternativen sachgerecht prüfen und aktiv nutzen: Homeoffice, spätere Arbeitsaufnahme, Überstundenabbau/Freizeitausgleich/Urlaub
* Sicherheit vor Formalismus: Objektive Gefahren ernst nehmen und keine faktisch vorhandene Selbstgefährdung verlangen oder eingehen
* Absprachen festhalten: Kurz dokumentieren, was vereinbart wurde, um Missverständnisse zu vermeiden