Flugreisende sollten ihre Powerbanks gut prüfen, bevor sie den Flug nehmen. Weltweit gibt es eine klare Regel: Powerbanks dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden und nicht im Aufgabegepäck verstaut werden. Die International Air Transport Association (IATA) definiert hierzu eindeutige Grenzen: Bis 100 Wattstunden ist die Mitnahme ohne vorherige Anmeldung erlaubt, von 100 bis 160 Wattstunden benötigt man eine Genehmigung von der Fluggesellschaft. Powerbanks mit über 160 Wattstunden sind vollständig verboten.
Bei manchen Fluglinien müssen die elektronischen Geräte während des gesamten Fluges sichtbar sein und in separaten Beuteln oder umwickelt eingepackt werden. Außerdem dürfen diese nicht zu keiner Zeit in der Kabine verwendet werden – weder zum Aufladen anderer Geräte noch selbst zum Laden eingesteckt sein.
Die Vorschriften sind im Nahen Osten jedoch deutlich restriktiver. Emirates untersagt seit dem 1. Oktober 2025 die Nutzung von Powerbanks an Bord vollständig, während Qatar Airways und Etihad das Laden verboten haben.
Um die Leistung der Powerbank zu überprüfen, kann man eine nützliche Umrechnungsformel verwenden: mAh x V ÷ 1.000 = Wh.
Bei manchen Fluglinien müssen die elektronischen Geräte während des gesamten Fluges sichtbar sein und in separaten Beuteln oder umwickelt eingepackt werden. Außerdem dürfen diese nicht zu keiner Zeit in der Kabine verwendet werden – weder zum Aufladen anderer Geräte noch selbst zum Laden eingesteckt sein.
Die Vorschriften sind im Nahen Osten jedoch deutlich restriktiver. Emirates untersagt seit dem 1. Oktober 2025 die Nutzung von Powerbanks an Bord vollständig, während Qatar Airways und Etihad das Laden verboten haben.
Um die Leistung der Powerbank zu überprüfen, kann man eine nützliche Umrechnungsformel verwenden: mAh x V ÷ 1.000 = Wh.