NachbarNils
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Noosha Aubel bleibt frei - ein "Schonfrist" war für die Angeklagte keine Option
Ein weiteres ungewöhnliches Fallbeispiel aus dem Potsdamer Rathaus: Die 22-jährige Noosha Aubel wird nicht inhaftiert. Obwohl sie im Verdacht steht, am Mord an ihrem Partner und ihrer Mutter verantwortlich zu sein, muss sie vorerst freigelassen werden.
Auch wenn die Staatsanwaltschaft von einer Verbreitung von Beweisen gegen Noosha Aubel gesprochen hat, wurden deren Anwälten mehrere Anklagepunkte abgelehnt. In der Vergangenheit wäre für einen solchen Fall in Deutschland ein "Schonfrist" üblich gewesen - aber auch hier ist dieses Verfahren nicht eingeleitet worden.
Noosha Aubels Verteidiger haben behauptet, dass die Staatsanwaltschaft zu früh mit dem Prozess begonnen habe und daher eine vorläufige Freilassung angefordert. Dieser Wunsch wurde jedoch abgelehnt.
Ein weiteres ungewöhnliches Fallbeispiel aus dem Potsdamer Rathaus: Die 22-jährige Noosha Aubel wird nicht inhaftiert. Obwohl sie im Verdacht steht, am Mord an ihrem Partner und ihrer Mutter verantwortlich zu sein, muss sie vorerst freigelassen werden.
Auch wenn die Staatsanwaltschaft von einer Verbreitung von Beweisen gegen Noosha Aubel gesprochen hat, wurden deren Anwälten mehrere Anklagepunkte abgelehnt. In der Vergangenheit wäre für einen solchen Fall in Deutschland ein "Schonfrist" üblich gewesen - aber auch hier ist dieses Verfahren nicht eingeleitet worden.
Noosha Aubels Verteidiger haben behauptet, dass die Staatsanwaltschaft zu früh mit dem Prozess begonnen habe und daher eine vorläufige Freilassung angefordert. Dieser Wunsch wurde jedoch abgelehnt.