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Verfassungsgerichtshof prüft Beschlagnahme von Raser-Autos: Regelungen gegen Gleichheitsgrundsatz verstoßen?
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich in den kommenden Wochen mit der Frage beschäftigen, ob die Beschlagnahme von Raser-Autos verfassungswidrig ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark kritisiert jedoch, dass die Regelungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würden.
Die Beschlagnahme von Autos nach erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen würde neben dem Gleichheitsgrundsatz auch gegen die Eigentumsgarantie und das Legalitätsprinzip verstoßen. Aktuell können Autos beschlagnahmt werden, wenn Lenkerinnen und Lenker die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschreiten.
Ein weiterer Fall, der vor dem VfGH steht, ist die Verwendung von im Ausland entschlüsselten Chats in österreichischen Strafverfahren. Zwei Personen, die auf Basis solcher Chats wegen Suchtgifthandels nicht rechtskräftig verurteilt wurden, sehen den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Einen weiteren Anlass zum Verweis vor das VfGH gibt die Post gegen eine Geldstrafe von 16 Millionen Euro. Sie hatte berechnet, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich einzelne Kunden für die Wahlwerbung einer bestimmten Partei interessierten und diese "Parteiaffinitäten" 2015 an zwei politische Parteien verkauft.
Das Höchstgericht wird in den kommenden Wochen auch noch weiteren Fällen vorbeikommen. Am 3. Dezember findet eine öffentliche mündliche Verhandlung zum Monitoring der Lagerbestände von Medikamenten statt, und es werden die Beratungen zur Volksbefragung über Windkraftanlagen in Kärnten, zu Sicherheitskontrollen durch private Firmen an Flughäfen und zum Salzburger S-Link-Projekt fortgesetzt.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich in den kommenden Wochen mit der Frage beschäftigen, ob die Beschlagnahme von Raser-Autos verfassungswidrig ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark kritisiert jedoch, dass die Regelungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würden.
Die Beschlagnahme von Autos nach erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen würde neben dem Gleichheitsgrundsatz auch gegen die Eigentumsgarantie und das Legalitätsprinzip verstoßen. Aktuell können Autos beschlagnahmt werden, wenn Lenkerinnen und Lenker die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschreiten.
Ein weiterer Fall, der vor dem VfGH steht, ist die Verwendung von im Ausland entschlüsselten Chats in österreichischen Strafverfahren. Zwei Personen, die auf Basis solcher Chats wegen Suchtgifthandels nicht rechtskräftig verurteilt wurden, sehen den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Einen weiteren Anlass zum Verweis vor das VfGH gibt die Post gegen eine Geldstrafe von 16 Millionen Euro. Sie hatte berechnet, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich einzelne Kunden für die Wahlwerbung einer bestimmten Partei interessierten und diese "Parteiaffinitäten" 2015 an zwei politische Parteien verkauft.
Das Höchstgericht wird in den kommenden Wochen auch noch weiteren Fällen vorbeikommen. Am 3. Dezember findet eine öffentliche mündliche Verhandlung zum Monitoring der Lagerbestände von Medikamenten statt, und es werden die Beratungen zur Volksbefragung über Windkraftanlagen in Kärnten, zu Sicherheitskontrollen durch private Firmen an Flughäfen und zum Salzburger S-Link-Projekt fortgesetzt.