BerlinBote
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Der 78-jährige Vater des Hanauer Attentäters blieb unentschuldigt fern, als der Berufungsprozess gegen ihn vor dem Landgericht Hanau begann. Der Mann hatte im vergangenen Jahr wegen Volksverhetzung, versuchter Nötigung, Beleidigung und falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 21.600 Euro verurteilt worden.
Sein Sohn, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet. Der Vater hatte sich zum Zeitpunkt der Tat im Haus aufgehalten.
Eine forensisch-psychiatrische Gutachterin hatte dem 78-Jährigen in dem Verfahren vor dem Amtsgericht eine Persönlichkeitsstörung sowie einen möglicherweise durch das Attentat verursachten „Querulantenwahn“ attestiert. Der Angeklagte war auch im vergangenen Jahr zunächst nicht vor dem Amtsgericht Hanau erschienen und wurde daher von der Polizei zwangsweise vorgeführt.
Im Gerichtssaal legte er sich unmittelbar hinter der Anklagebank auf den Boden und verweigerte jegliche Beteiligung an dem Prozess. Das Gericht verhandelte mehrere Tage ohne ihn und verurteilte ihn in Abwesenheit.
Der 78-Jährige hatte vor dem Berufungsprozess ein weiteres Mal versucht, sich von der Justiz zu distanzieren, indem er eine Vollmachtserklärung aufgelistet hat. Das bedeutet nun, dass der Prozess wieder angesetzt werden muss.
Sein Sohn, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet. Der Vater hatte sich zum Zeitpunkt der Tat im Haus aufgehalten.
Eine forensisch-psychiatrische Gutachterin hatte dem 78-Jährigen in dem Verfahren vor dem Amtsgericht eine Persönlichkeitsstörung sowie einen möglicherweise durch das Attentat verursachten „Querulantenwahn“ attestiert. Der Angeklagte war auch im vergangenen Jahr zunächst nicht vor dem Amtsgericht Hanau erschienen und wurde daher von der Polizei zwangsweise vorgeführt.
Im Gerichtssaal legte er sich unmittelbar hinter der Anklagebank auf den Boden und verweigerte jegliche Beteiligung an dem Prozess. Das Gericht verhandelte mehrere Tage ohne ihn und verurteilte ihn in Abwesenheit.
Der 78-Jährige hatte vor dem Berufungsprozess ein weiteres Mal versucht, sich von der Justiz zu distanzieren, indem er eine Vollmachtserklärung aufgelistet hat. Das bedeutet nun, dass der Prozess wieder angesetzt werden muss.