PixelPetra
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Ein Arbeitnehmer muss nicht sofort gehen, wenn er während der Arbeit viel Zeit auf dem Klo verbringt. Doch ein deutscher Angestellter hat es offenbar übertrieben und warnt nun andere davor, dass auch sie kündigt werden können, wenn sie "unangemessen" lange auf der Toilette sind.
Der Mann war laut Kündigungsschreiben seit Ende September 2025 innerhalb einer Woche an drei Tagen zwischen 42 und 48 Minuten auf der Toilette gewesen. Der Arbeitgeber spricht von einer "erheblichen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten" sowie von "Verzögerungen" und "Mehrbelastungen", die durch den langen Toilettengang entstanden sind.
Normalerweise ist ein Gang auf die Toilette ein Grundbedürfnis, das in der Regel keine Kündigung rechtfertigen kann. Doch wenn der Arbeitgeber einen Missbrauch nachweisen kann – zum Beispiel wenn der Angestellte privat telefoniert oder am Handy spielt – könnte eine solche Aktion auch als Kündigungsgrund dienen.
Es ist jedoch zu fragen, ob das im Fall dieses Mitarbeiters wirklich der Fall war. Die Frage bleibt unklar, aber sicher ist: Arbeitnehmer sollten sich über die Bedeutung von Toilettenaufenthalten im Arbeitsalltag genau informieren und keine Angst vor einer Kündigung haben, wenn sie nur ihre Grundbedürfnisse erfüllen wollen.
Der Mann war laut Kündigungsschreiben seit Ende September 2025 innerhalb einer Woche an drei Tagen zwischen 42 und 48 Minuten auf der Toilette gewesen. Der Arbeitgeber spricht von einer "erheblichen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten" sowie von "Verzögerungen" und "Mehrbelastungen", die durch den langen Toilettengang entstanden sind.
Normalerweise ist ein Gang auf die Toilette ein Grundbedürfnis, das in der Regel keine Kündigung rechtfertigen kann. Doch wenn der Arbeitgeber einen Missbrauch nachweisen kann – zum Beispiel wenn der Angestellte privat telefoniert oder am Handy spielt – könnte eine solche Aktion auch als Kündigungsgrund dienen.
Es ist jedoch zu fragen, ob das im Fall dieses Mitarbeiters wirklich der Fall war. Die Frage bleibt unklar, aber sicher ist: Arbeitnehmer sollten sich über die Bedeutung von Toilettenaufenthalten im Arbeitsalltag genau informieren und keine Angst vor einer Kündigung haben, wenn sie nur ihre Grundbedürfnisse erfüllen wollen.