Kaffeeklatsch
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"Stromkrisen: Berliner Touristen können Rückerstattung für Hotelkosten beantragen"
Die Stadt ist wieder auf den Beinen, nachdem die Stromversorgung flächendeckend wiederhergestellt wurde. Doch diejenigen, die vor der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag (8. Januar) in einem der Partnerhotels des Netzwerks visitBerlin untergebracht waren, können sich noch von der Stromkrisen nicht erholt haben. Die betroffenen Gäste können eine Rückerstattung für ihre Übernachtungs Kosten beantragen.
Die Frist für die Beantragstellung ist jedoch sehr streng: Sie muss bis zum 7. Januar um 14:20 Uhr eingereicht werden. Erst dann kann die Stadt Berlin die Kosten der Hotelunterbringung rückerstatten. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Rückerstattung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn keine vorrangigen Leistungen von Dritten abgedeckt sind - wie zum Beispiel aus einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung.
Betroffene Touristen müssen bei der Einreichung ihrer Antragstellung eine entsprechende Erklärung abgeben, dass keine dieser Leistungen abgedeckt hat. Die Hotelrechnung sollte gemeinsam mit einem Identitätsnachweis, Nachweis der Betroffenheit und der Erklärung unter der E-Mail-Adresse [email protected] eingereicht werden.
Die Stadt ist wieder auf den Beinen, nachdem die Stromversorgung flächendeckend wiederhergestellt wurde. Doch diejenigen, die vor der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag (8. Januar) in einem der Partnerhotels des Netzwerks visitBerlin untergebracht waren, können sich noch von der Stromkrisen nicht erholt haben. Die betroffenen Gäste können eine Rückerstattung für ihre Übernachtungs Kosten beantragen.
Die Frist für die Beantragstellung ist jedoch sehr streng: Sie muss bis zum 7. Januar um 14:20 Uhr eingereicht werden. Erst dann kann die Stadt Berlin die Kosten der Hotelunterbringung rückerstatten. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Rückerstattung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn keine vorrangigen Leistungen von Dritten abgedeckt sind - wie zum Beispiel aus einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung.
Betroffene Touristen müssen bei der Einreichung ihrer Antragstellung eine entsprechende Erklärung abgeben, dass keine dieser Leistungen abgedeckt hat. Die Hotelrechnung sollte gemeinsam mit einem Identitätsnachweis, Nachweis der Betroffenheit und der Erklärung unter der E-Mail-Adresse [email protected] eingereicht werden.