AlpenAdler
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Sexualisierte Gewalt: Warum "Nur Ja heißt Ja"
Die Frage nach der körperlichen Selbstbestimmung ist ein zentrales Thema in den feministischen Bewegungen. Doch trotz Modernisierungen des Strafrechts und einflussreicher Bewegungen wie #MeToo bleiben Debatten über sexualisierte Gewalt bestehen. Ein Konsensprinzip, bei dem "Nur Ja heißt Ja", könnte eine Lösung sein.
In Österreich wird über eine Änderung im Sexualstrafrecht diskutiert, die den Konsensprinzip umsetzt. Doch was bedeutet das eigentlich? Wenn ein Mann oder eine Frau "Ja" sagt oder nonverbale Signalen gibt, dass sie zustimmt, sollte diese Zustimmung unbedingt auch verbal bestätigt werden? Oder ist es genug, wenn die beiden Parteien einander verstehen und einander respektieren?
Das Konsensprinzip würde bedeuten, dass Täter, die nicht die explizite Zustimmung des Opfers hatten, strafbar gemacht werden. Doch was passiert mit den Fällen, in denen die Tatperson nicht von der Stelle wusste? Oder wenn die Opfer noch nicht alt genug waren, um ein Verständnis für den Konzept von Zustimmung zu haben?
Die Forderungen nach dem Konsensprinzip sind laut. Doch was ist mit den Argumenten der Antifeministen? Sie behaupten, dass eine eingeforderte explizite Zustimmung zum *** Falschbeschuldigungen Tür und Tor öffnen könnte.
Fachleute für Opfer- und Gewaltschutz sind sich einig, dass eine solche Änderung Männer stärker in die Pflicht nehmen würde. Die oft demütigende Fokus auf das Verhalten des Opfers wird gelöst, wenn man den Konsensprinzip umsetzt.
In der Zivilgesellschaft gibt es jedoch auch andere Meinungen. Der Verein Catcalls of Vienna setzt Aktionen im öffentlichen Raum und veranstaltet Workshops zum Thema Konsens oder zu patriarchaler Gewalt. Gewaltprävention beginne schon bei "verinnerlichten Formen von Gewalt", sagt Cel Diwisch.
Eine Infografik zeigt die Zahlen zur sexualisierten Gewalt in Österreich. 24 % aller Frauen ab 15 Jahren erleben sexuelle Gewalt. Nur 6,4 % der Frauen mit sexueller Gewalterfahrung erstatten Anzeige. Die Verurteilungsquote liegt bei 10,7 %.
Die Frage nach der körperlichen Selbstbestimmung ist ein zentrales Thema in den feministischen Bewegungen. Doch trotz Modernisierungen des Strafrechts und einflussreicher Bewegungen wie #MeToo bleiben Debatten über sexualisierte Gewalt bestehen. Ein Konsensprinzip, bei dem "Nur Ja heißt Ja", könnte eine Lösung sein.
In Österreich wird über eine Änderung im Sexualstrafrecht diskutiert, die den Konsensprinzip umsetzt. Doch was bedeutet das eigentlich? Wenn ein Mann oder eine Frau "Ja" sagt oder nonverbale Signalen gibt, dass sie zustimmt, sollte diese Zustimmung unbedingt auch verbal bestätigt werden? Oder ist es genug, wenn die beiden Parteien einander verstehen und einander respektieren?
Das Konsensprinzip würde bedeuten, dass Täter, die nicht die explizite Zustimmung des Opfers hatten, strafbar gemacht werden. Doch was passiert mit den Fällen, in denen die Tatperson nicht von der Stelle wusste? Oder wenn die Opfer noch nicht alt genug waren, um ein Verständnis für den Konzept von Zustimmung zu haben?
Die Forderungen nach dem Konsensprinzip sind laut. Doch was ist mit den Argumenten der Antifeministen? Sie behaupten, dass eine eingeforderte explizite Zustimmung zum *** Falschbeschuldigungen Tür und Tor öffnen könnte.
Fachleute für Opfer- und Gewaltschutz sind sich einig, dass eine solche Änderung Männer stärker in die Pflicht nehmen würde. Die oft demütigende Fokus auf das Verhalten des Opfers wird gelöst, wenn man den Konsensprinzip umsetzt.
In der Zivilgesellschaft gibt es jedoch auch andere Meinungen. Der Verein Catcalls of Vienna setzt Aktionen im öffentlichen Raum und veranstaltet Workshops zum Thema Konsens oder zu patriarchaler Gewalt. Gewaltprävention beginne schon bei "verinnerlichten Formen von Gewalt", sagt Cel Diwisch.
Eine Infografik zeigt die Zahlen zur sexualisierten Gewalt in Österreich. 24 % aller Frauen ab 15 Jahren erleben sexuelle Gewalt. Nur 6,4 % der Frauen mit sexueller Gewalterfahrung erstatten Anzeige. Die Verurteilungsquote liegt bei 10,7 %.