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Zur Rente: Wer muss nach dem 31. März mehr bezahlen?
Die Frist für die Einzahlung von freivilligen Beiträgen zur Altersvorsorge ist am 31. März. Doch wer kann und sollte diese Zahlungen vornehmen? Die Antwort ist einfach, aber nicht immer einfacher zu verstehen.
Bisher konnten alle Menschen ab 16 Jahren, die in Deutschland leben und nicht versicherungspflichtig sind, freivillige Beiträge einzahlten. Dies gilt auch für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Doch was bedeutet das für die Zukunft? Wer Lücken im Rentenkonto schließen oder seine spätere Rente erhöhen will, kann noch bis zum 31. März freiwillig Beiträge einzahlen.
Je höher die gezahlten Beiträge sind, desto höher ist auch die Rentensteigerung. Bei Zahlung des Mindestbeitrags für ein Jahr ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von 5,68 Euro; beim Höchstbeitrag sind es 79,63 Euro. Wer ein Jahr lang Beiträge in Höhe des Durchschnittsverdienstes zahlt, erhält einen Rentenpunkt. Dieser erhöht die monatliche Rente dauerhaft um 40,79 Euro.
Wichtiger als immer: der Unterschied zwischen freiwilligen und Pflichtbeiträgen. Freiwillige Beiträge erhöhen zwar die spätere Altersrente und zählen für die erforderlichen Wartezeiten. Doch für zusätzliche Absicherungen – etwa eine Erwerbsminderungsrente oder bestimmte Reha-Leistungen – verlangt der Gesetzgeber in der Regel Pflichtbeiträge. Selbstständige haben die Möglichkeit, sich auf Antrag pflichtversichern zu lassen. Diese Variante ist unflexibler, bietet aber einen umfassenderen Schutz.
Bisher sind rund 210.000 Deutsche freiwillig bei der DRV versichert. Interessierte können sich auch kostenlos beraten. Doch wer sollte das tun? Wer bereits eine vorgezogene Altersrente bezieht, darf bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiter einzahlen und so seine Rente steigern.
Die Frage ist: Könnt ihr es schaffen? Die Antwort liegt in eurer Entscheidung.
Die Frist für die Einzahlung von freivilligen Beiträgen zur Altersvorsorge ist am 31. März. Doch wer kann und sollte diese Zahlungen vornehmen? Die Antwort ist einfach, aber nicht immer einfacher zu verstehen.
Bisher konnten alle Menschen ab 16 Jahren, die in Deutschland leben und nicht versicherungspflichtig sind, freivillige Beiträge einzahlten. Dies gilt auch für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Doch was bedeutet das für die Zukunft? Wer Lücken im Rentenkonto schließen oder seine spätere Rente erhöhen will, kann noch bis zum 31. März freiwillig Beiträge einzahlen.
Je höher die gezahlten Beiträge sind, desto höher ist auch die Rentensteigerung. Bei Zahlung des Mindestbeitrags für ein Jahr ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von 5,68 Euro; beim Höchstbeitrag sind es 79,63 Euro. Wer ein Jahr lang Beiträge in Höhe des Durchschnittsverdienstes zahlt, erhält einen Rentenpunkt. Dieser erhöht die monatliche Rente dauerhaft um 40,79 Euro.
Wichtiger als immer: der Unterschied zwischen freiwilligen und Pflichtbeiträgen. Freiwillige Beiträge erhöhen zwar die spätere Altersrente und zählen für die erforderlichen Wartezeiten. Doch für zusätzliche Absicherungen – etwa eine Erwerbsminderungsrente oder bestimmte Reha-Leistungen – verlangt der Gesetzgeber in der Regel Pflichtbeiträge. Selbstständige haben die Möglichkeit, sich auf Antrag pflichtversichern zu lassen. Diese Variante ist unflexibler, bietet aber einen umfassenderen Schutz.
Bisher sind rund 210.000 Deutsche freiwillig bei der DRV versichert. Interessierte können sich auch kostenlos beraten. Doch wer sollte das tun? Wer bereits eine vorgezogene Altersrente bezieht, darf bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiter einzahlen und so seine Rente steigern.
Die Frage ist: Könnt ihr es schaffen? Die Antwort liegt in eurer Entscheidung.