Eine 64-jährige Pensionistin hat sich vor Gericht über ihre Verurteilung nach der Versendung von elf Briefen an Politiker und Beamte aus dem Pseudostaat "Bundesstaat Preußen" über sie hinaus zu einer weiteren Schadenersatzforderung von 20 Milliarden Euro bemüht. Die Angeklagte, die vor Kurzem nach zweieinhalben Jahren vorzeitig entlassen wurde, hat die Versendung der Briefe angegeben, um ihre unbedingte Haftstrafe zu verhindern.
Die Staatsanwältin Kristina Kamauf wirft der Frau die Teilnahme an einer staatsfeindlichen Bewegung vor. Die Angeklagte soll elf Briefe an Politiker und Beamtinnen verschickt haben, darunter den ehemaligen Bundesminister Alexander Schallenberg, Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien. In einem der Briefe forderte sie die Kündigung ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft und die Annahme der Staatsbürgerschaft Preußens.
Die Angeklagte behauptet, dass sie die Briefe nicht selbst geschrieben hat, sondern von einer "Reichspräsidentin" und einer "Richterin" namens T. erhalten habe, deren Inhalte sie nicht verstanden hat. Sie gab an, dass sie sich in der Gruppe des Pseudostaats nicht engagiert haben will und nur um ihre eigene Haftstrafe zu verhindern.
Der Richter Alfred Hebenstreit-Weinauer sieht die Angeklagte als eine Person, die vor Gericht "klassisches Querulantentum" gezeigt hat. Er glaubt ihr, dass sie mit den Schritten der Gruppe des Pseudostaats nur ihre eigene Haftstrafe verhindern wollte. Die Richterin sprach die Angeklagte nicht rechtskräftig frei und drohte ihr mit einer weiteren Verurteilung.
Die Staatsanwältin Kristina Kamauf wirft der Frau die Teilnahme an einer staatsfeindlichen Bewegung vor. Die Angeklagte soll elf Briefe an Politiker und Beamtinnen verschickt haben, darunter den ehemaligen Bundesminister Alexander Schallenberg, Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien. In einem der Briefe forderte sie die Kündigung ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft und die Annahme der Staatsbürgerschaft Preußens.
Die Angeklagte behauptet, dass sie die Briefe nicht selbst geschrieben hat, sondern von einer "Reichspräsidentin" und einer "Richterin" namens T. erhalten habe, deren Inhalte sie nicht verstanden hat. Sie gab an, dass sie sich in der Gruppe des Pseudostaats nicht engagiert haben will und nur um ihre eigene Haftstrafe zu verhindern.
Der Richter Alfred Hebenstreit-Weinauer sieht die Angeklagte als eine Person, die vor Gericht "klassisches Querulantentum" gezeigt hat. Er glaubt ihr, dass sie mit den Schritten der Gruppe des Pseudostaats nur ihre eigene Haftstrafe verhindern wollte. Die Richterin sprach die Angeklagte nicht rechtskräftig frei und drohte ihr mit einer weiteren Verurteilung.