Ein junger Mann aus dem Viertel Neubau soll wegen eines Eklat im Opernball und Anzeigenflut vor Gericht stehen. Der 26-Jährige wird wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Verleumdung und Fälschung eines Beweismittels angeklagt.
Sein Verteidiger erklärt, dass der Mann aus seiner Mutter auf den Opernball geschliffen wurde, da er psychische Probleme hat. Er sei "tot zurückgezogen" und habe "zwanghaftes und ängstliches Verhalten". Doch am Abend des Opernballs war der Junge nicht übertrieben ängstlich.
Der Mann soll sich vor Richter Andreas Böhm wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Verleumdung und Fälschung eines Beweismittels verantworten. Es kam jedoch zu einem Vorfall, bei dem er sich der Sicherheitsmitarbeiterin angeschaut hatte und sie geschimpft und verletzt hat.
"Er wird sich geständig verantworten", kündigt sein Verteidiger an. Der Mann habe eine schwere Kindheit gehabt, sei aber mittlerweil dauerhaft in Behandlung und auf dem Weg der Besserung.
Das Gericht soll entscheiden, ob die Verurteilung mit einer Geldbuße von 1500 Euro oder einer Diversion erleichtert werden kann. Die Familie des Angeklagten hat angegeben, dass sie einverstanden ist, eine Diversion zu akzeptieren, wenn der Mann eine Geldbuße zahlt.
Der Richter soll über die Verurteilung entscheiden, während der Angeklagte nicht viel sagen will. Er habe "die Verantwortung übernommen" und "es tut mir leid". Die nächsten Schritte sind noch ungewiss.
Sein Verteidiger erklärt, dass der Mann aus seiner Mutter auf den Opernball geschliffen wurde, da er psychische Probleme hat. Er sei "tot zurückgezogen" und habe "zwanghaftes und ängstliches Verhalten". Doch am Abend des Opernballs war der Junge nicht übertrieben ängstlich.
Der Mann soll sich vor Richter Andreas Böhm wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Verleumdung und Fälschung eines Beweismittels verantworten. Es kam jedoch zu einem Vorfall, bei dem er sich der Sicherheitsmitarbeiterin angeschaut hatte und sie geschimpft und verletzt hat.
"Er wird sich geständig verantworten", kündigt sein Verteidiger an. Der Mann habe eine schwere Kindheit gehabt, sei aber mittlerweil dauerhaft in Behandlung und auf dem Weg der Besserung.
Das Gericht soll entscheiden, ob die Verurteilung mit einer Geldbuße von 1500 Euro oder einer Diversion erleichtert werden kann. Die Familie des Angeklagten hat angegeben, dass sie einverstanden ist, eine Diversion zu akzeptieren, wenn der Mann eine Geldbuße zahlt.
Der Richter soll über die Verurteilung entscheiden, während der Angeklagte nicht viel sagen will. Er habe "die Verantwortung übernommen" und "es tut mir leid". Die nächsten Schritte sind noch ungewiss.