Zwei junge Polizeianwärter in Oranienburg werden bereits Mitte Dezember aus dem Dienst entlassen. Diese Entscheidung waren bereits rechtlich angefochten worden, was den beiden Anwärtern jedoch einen weiteren Tag der Vorbereitung ermöglichte. Doch nun hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass kein vorläufiger Rechtsschutz gilt, also bleiben die beiden ohne Ausnahmen am Vorbereitungsdienst teilnehmen müssen.
Die Anwärter wurden im Zusammenhang mit ihrer zukünftigen Tätigkeit als Polizeibeamte diskriminiert. Das Gericht hatte zuvor einstweilige Verfügung erlassen, um den Entlassungsentscheidungen vorerst zu stoppen. Die Polizei hatte die Anwärter aus dem Vorbereitungsdienst entfernt, nachdem es sich herausgekommen war, dass sie im Zusammenhang mit einer Vergangenheit von kriminellen Aktivitäten in Verbindung mit einer rechtsextremen Gruppe standen.
Jetzt kann das Ministerium die Entscheidung noch einmal angefochten. Der Sprecher der Polizei sprach von "keinen neuen Hinweisen", die eine Revisionsentscheidung rechtfertigen würden. Die Anwärter selbst bleiben abzuwarten, ob sie ihre Chance auf den gehobenen Polizeivollzugsdienst noch einmal erleben können.
Die Anwärter wurden im Zusammenhang mit ihrer zukünftigen Tätigkeit als Polizeibeamte diskriminiert. Das Gericht hatte zuvor einstweilige Verfügung erlassen, um den Entlassungsentscheidungen vorerst zu stoppen. Die Polizei hatte die Anwärter aus dem Vorbereitungsdienst entfernt, nachdem es sich herausgekommen war, dass sie im Zusammenhang mit einer Vergangenheit von kriminellen Aktivitäten in Verbindung mit einer rechtsextremen Gruppe standen.
Jetzt kann das Ministerium die Entscheidung noch einmal angefochten. Der Sprecher der Polizei sprach von "keinen neuen Hinweisen", die eine Revisionsentscheidung rechtfertigen würden. Die Anwärter selbst bleiben abzuwarten, ob sie ihre Chance auf den gehobenen Polizeivollzugsdienst noch einmal erleben können.