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Björn Höcke erneut wegen Naziparole verurteilt - Polizei führt Ermittlungen. Thüringens AfD-Politiker Björn Höcke hat sich erneut wegen seiner Verwendung der SA-Losung "Alles für Deutschland" in Amtssitzung im Thüringer Landtag angezeigt, die Polizei führt nunmehr weitere Ermittlungen. Höcke hatte bereits zweimal wegen dieser Parole verurteilt worden.
Vor einigen Tagen trat Höcke wieder ans Rednerpult und wiederholte die Losung, die ihm bereits zwei Verurteilungen eingebracht hat. Gegenüber der "Bild" sagte eine Polizeisprecherin, dass es entsprechende Ermittlungen gegeben habe, um den Verdacht einer möglichen Straftat zu prüfen.
Höcke hatte diese Parole in seiner letzten Wahlkampfveranstaltung gesagt und nun wiederholt. Während seines Sprechens sagte er wörtlich: "Diesen Dreiklang habe ich spontan in einer freigehaltenen Rede durchdekliniert: Alles für unsere Heimat! Alles für Sachsen-Anhalt! Alles für Deutschland! Dafür bin ich rechtskräftig verurteilt worden."
Einige Wochen zuvor hatte der Bundesgerichtshof erklärt, dass die SA-Losung "Alles für Deutschland" während des Nationalsozialismus allgemein bekannt war. Die Polizei ermittelt nunmehr wegen Höckes Verwendung dieser Parole in einer Amtssitzung.
Vor einigen Tagen trat Höcke wieder ans Rednerpult und wiederholte die Losung, die ihm bereits zwei Verurteilungen eingebracht hat. Gegenüber der "Bild" sagte eine Polizeisprecherin, dass es entsprechende Ermittlungen gegeben habe, um den Verdacht einer möglichen Straftat zu prüfen.
Höcke hatte diese Parole in seiner letzten Wahlkampfveranstaltung gesagt und nun wiederholt. Während seines Sprechens sagte er wörtlich: "Diesen Dreiklang habe ich spontan in einer freigehaltenen Rede durchdekliniert: Alles für unsere Heimat! Alles für Sachsen-Anhalt! Alles für Deutschland! Dafür bin ich rechtskräftig verurteilt worden."
Einige Wochen zuvor hatte der Bundesgerichtshof erklärt, dass die SA-Losung "Alles für Deutschland" während des Nationalsozialismus allgemein bekannt war. Die Polizei ermittelt nunmehr wegen Höckes Verwendung dieser Parole in einer Amtssitzung.