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"Oberverwaltungsgericht untersagt Ausbau von Red Bull-Fabrik in Baruth"
Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat zumindest vorläufig die Realisierung eines großen Wasserkonsums der österreichischen Unternehmen Red Bull und Rauch in Baruth/Mark unterbunden. Die Grüne Liga Brandenburg hatte umfassend gegen den Bau eines neuen Dosenwerks und der entsprechenden Wassernutzung geklagt, da sie befürchtete, dass das Wasser für die Belieferung des Mineralwasser-Abfüllers Urstromquelle nicht ausreichend sei.
Die Grüne Liga warnte davor, dass die Unternehmen ein Trinkwasser von 2,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr nutzen könnten, um Dosen herzustellen. Dies würde bedeuten, dass das für die Herstellung von Mineralwasser genehmigte Wasser auch für die Produktion von Getränzen und Dosen verwendet werden könnte.
Vor der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hatte sich Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender der Grünen Liga Brandenburg, für eine sorgfältige Prüfung der Wasserversorgung in Baruth eingesetzt. "Das Wasserdargebot sollte bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden", betonte er. "Es muss noch genug für die Bevölkerung da bleiben." Die Produktion von Dosen würde das Wasser "viel zu schade" machen.
Der Bebauungsplan, der den Bau des neuen Werks und den großen Wasserkonsum vorsieht, wurde vom Oberverwaltungsgericht kritisch betrachtet. Insbesondere die Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen wurden als mangelhaft angesehen.
Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat zumindest vorläufig die Realisierung eines großen Wasserkonsums der österreichischen Unternehmen Red Bull und Rauch in Baruth/Mark unterbunden. Die Grüne Liga Brandenburg hatte umfassend gegen den Bau eines neuen Dosenwerks und der entsprechenden Wassernutzung geklagt, da sie befürchtete, dass das Wasser für die Belieferung des Mineralwasser-Abfüllers Urstromquelle nicht ausreichend sei.
Die Grüne Liga warnte davor, dass die Unternehmen ein Trinkwasser von 2,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr nutzen könnten, um Dosen herzustellen. Dies würde bedeuten, dass das für die Herstellung von Mineralwasser genehmigte Wasser auch für die Produktion von Getränzen und Dosen verwendet werden könnte.
Vor der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hatte sich Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender der Grünen Liga Brandenburg, für eine sorgfältige Prüfung der Wasserversorgung in Baruth eingesetzt. "Das Wasserdargebot sollte bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden", betonte er. "Es muss noch genug für die Bevölkerung da bleiben." Die Produktion von Dosen würde das Wasser "viel zu schade" machen.
Der Bebauungsplan, der den Bau des neuen Werks und den großen Wasserkonsum vorsieht, wurde vom Oberverwaltungsgericht kritisch betrachtet. Insbesondere die Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen wurden als mangelhaft angesehen.