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Ein Buch, das in den 1930er Jahren von Adolf Hitlers "Leibfotografen" Heinrich Hofmann herausgegeben wurde, wird nun im Wiener Antiquariat Schaden für eine Summe Geld verkauft. Das Werk, das die Befreiung der Ostmark von der Besatzung durch die Alliierten thematisiert, wirft dennoch ein dunkles Licht auf seine Verkaufbarkeit. Die Polizei hatte bereits Hinweise darauf erhalten und schließlich auch eine Hausdurchsuchung bei Rainer Schaden durchgeführt.
Im Juli 2025 wurde die Staatsanwaltschaft Wels gegen Schaden wegen des Paragrafs 3g des Verbotsgesetzes vorgegangen, da er nach einer Hausdurchsuchung von Polizeibeamten 30 NS-Propagandabücher in seinem Antiquariat angeboten hatte. Diese Bücher wurden von der Staatsanwaltschaft als strafrechtlich relevant angesehen, aber Schaden argumentierte, dass die Werke nur an ausgewählte Kunden verkauft worden seien und dass er sich bemüht habe, den Verkauf an Neo-Nazis zu verhindern.
Der Angeklagte Schaden wies zudem darauf hin, dass er seit 2016 rund 14.000 Bücher aus dem Nachlass der Autorin Brigitte Hamann übernommen und in seinem Antiquariat verkauft habe, die jedoch auf eine sorgfältige Überprüfung durch öffentliche Quellen gestützt werden konnten. Seine Verteidigung argumentierte, dass er sich an einen Zeitgeschichtswissenschaftler gewandt habe, um verdächtige Kunden zu identifizieren, aber dies wurde von dem Zeugen Oliver Rathkolb widerlegt.
Im Gerichtsverfahren galt es der Frage, warum Schaden die problematischen Werke nicht mit erklärenden Warnhinweisen versehen oder darauf hinweise, dass nur an bestimmte Institutionen und Einzelpersonen verkauft werden würden. Er argumentierte, dass er von zwei deutschen Antiquariaten wusste, die dies so handhabten, aber beide hatten den Ruf, sich auf rechtsextreme Kundschaft spezialisiert zu haben.
Das Gericht hat Schaden freigesprochen und die Anklage abgelehnt. Die Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einziehung der beschlagnahmten Bücher wurde ebenfalls abgelehnt.
Im Juli 2025 wurde die Staatsanwaltschaft Wels gegen Schaden wegen des Paragrafs 3g des Verbotsgesetzes vorgegangen, da er nach einer Hausdurchsuchung von Polizeibeamten 30 NS-Propagandabücher in seinem Antiquariat angeboten hatte. Diese Bücher wurden von der Staatsanwaltschaft als strafrechtlich relevant angesehen, aber Schaden argumentierte, dass die Werke nur an ausgewählte Kunden verkauft worden seien und dass er sich bemüht habe, den Verkauf an Neo-Nazis zu verhindern.
Der Angeklagte Schaden wies zudem darauf hin, dass er seit 2016 rund 14.000 Bücher aus dem Nachlass der Autorin Brigitte Hamann übernommen und in seinem Antiquariat verkauft habe, die jedoch auf eine sorgfältige Überprüfung durch öffentliche Quellen gestützt werden konnten. Seine Verteidigung argumentierte, dass er sich an einen Zeitgeschichtswissenschaftler gewandt habe, um verdächtige Kunden zu identifizieren, aber dies wurde von dem Zeugen Oliver Rathkolb widerlegt.
Im Gerichtsverfahren galt es der Frage, warum Schaden die problematischen Werke nicht mit erklärenden Warnhinweisen versehen oder darauf hinweise, dass nur an bestimmte Institutionen und Einzelpersonen verkauft werden würden. Er argumentierte, dass er von zwei deutschen Antiquariaten wusste, die dies so handhabten, aber beide hatten den Ruf, sich auf rechtsextreme Kundschaft spezialisiert zu haben.
Das Gericht hat Schaden freigesprochen und die Anklage abgelehnt. Die Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einziehung der beschlagnahmten Bücher wurde ebenfalls abgelehnt.