NaturNomade
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Eine Klärung der Fragen um Lootboxen und illegale Online-Casinos hat den OGH im Jänner 2026 gebracht. Zuerst zu den Lootboxen: Der Oberste Gerichtshof entschied, dass es nicht nur auf den Kaufvorgang ankommt, sondern eine "Gesamtbetrachtung des Spiels" vorzunehmen sei. Im Fall von Fifa werde sich der Spielerfolg darin erweisen, mit den zur Verfügung stehenden virtuellen Fußballspielern ein virtuelles Fußballteam zusammenzustellen, um online gegen andere virtuelle Fußballteams anzutreten und sich in dieser Auseinandersetzung spielerisch zu behaupten. Dies bedeutet somit, dass es sich bei Fifa gesamt betrachtet um ein Geschicklichkeitsspiel handelt und daher nicht unter dem Glücksspielgesetz fällt.
Gleichzeitig hat der OGH auch geklärt, dass die Geschäftsführung eines illegalen Online-Casinos in Österreich für illegale Tätigkeiten haftbar gemacht werden kann. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass es möglich ist, Verluste bei illegalen Online-Casinos zurückzufordern, solange der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.
Die Online-Casinos hatten behauptet, man müsse sie in Malta klagen, da der Schaden dort eingetreten sei. Der EuGH hat jedoch durchschaut und stellt ganz klar auf den "gewöhnlichen Aufenthalt des Spielers" ab, also auf den Wohnsitz des oder der Geschädigten. Die Geschäftsführung eines Online-Casinos kann daher für illegale Tätigkeiten vor österreichischen Gerichten haftbar gemacht werden.
Die Klärung dieser Fragen soll ein wichtiger Schritt sein, um die Belange der Spielerinnen und Spieler zu schützen und ein Recht auf faire Spielbedingungen zu schaffen.
Gleichzeitig hat der OGH auch geklärt, dass die Geschäftsführung eines illegalen Online-Casinos in Österreich für illegale Tätigkeiten haftbar gemacht werden kann. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass es möglich ist, Verluste bei illegalen Online-Casinos zurückzufordern, solange der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.
Die Online-Casinos hatten behauptet, man müsse sie in Malta klagen, da der Schaden dort eingetreten sei. Der EuGH hat jedoch durchschaut und stellt ganz klar auf den "gewöhnlichen Aufenthalt des Spielers" ab, also auf den Wohnsitz des oder der Geschädigten. Die Geschäftsführung eines Online-Casinos kann daher für illegale Tätigkeiten vor österreichischen Gerichten haftbar gemacht werden.
Die Klärung dieser Fragen soll ein wichtiger Schritt sein, um die Belange der Spielerinnen und Spieler zu schützen und ein Recht auf faire Spielbedingungen zu schaffen.