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Bundestag beschließt Reform für Rentenzuschlag: Änderungen ab Dezember 2025
Die Ampelregierung hat mit einer Reform eine wichtige Verbesserung für die Rentner angestoßen. Im Bundestag wurde ein Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner beschlossen, der als Höhepunkt eine Veränderung in Kraft setzt, die nicht nur Vorteile bringt.
Seit Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Menschen in Deutschland eine höhere Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Der Zuschlag von bis zu sieben Prozent wurde von der Ampelkoalition beschlossen und im April verabschiedet. Die Regierung wollte damit die Ungleichbehandlung beseitigen, bei denen langjährige Rentner leer ausgingen. Die Neuregelung ist ab Dezember 2025 in Kraft.
Der Zuschlag wird nicht mehr separat ausgezahlt, sondern direkt in die reguläre Rente integriert. Die Berechnung erfolgt dann auf Basis der persönlichen Rentenpunkte und nicht mehr anhand des monatlichen Rentenzahlbetrags. Der Zuschlag wird künftig automatisch bei jeder Rentenerhöhung angepasst und wächst entsprechend mit.
Das bedeutet, dass die Höhe des Zuschlags von 7,5 Prozent auf den aktuell geltenden vier oder fünf Prozentsatz gesenkt wird. Dies betrifft Rentner, die ihre EM-Rente zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 30. Juni 2018 beginnen konnten.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft Witwen- und Witwerrenten. Ab Dezember 2025 werden der Zuschlag zu ihrer eigenen Versichertenrente als Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird.
Das bedeutet, dass der Zuschlag zur EM-Rente dazu führen kann, dass die Witwenrente stärker gekürzt wird als bisher. In einigen Fällen könnte die Witwenrente sogar erstmals gekürzt werden, wenn die EM-Rente zusammen mit dem Zuschlag den Freibetrag für eigenes Einkommen übersteigt.
Für Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag sieben Prozent. Für Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von vier oder fünf Prozent.
Ein weiterer Aspekt betrifft Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren, die vom Pflegebeitrag profitieren können. Diese erhalten von Dezember 2025 an eine Staffelung des Pflegebeitragsatzes angewendet, was geringfügige Änderungen bei den ausgezahlten Rentenbeträgen führen kann.
Alle betroffenen Rentner erhalten rechtzeitig einen neuen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung über die Neuregelung des Rentenzuschlags ab Dezember 2025. Es ist ratsam, diesen Bescheid sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Rückfragen zu klären, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Die Ampelregierung hat mit einer Reform eine wichtige Verbesserung für die Rentner angestoßen. Im Bundestag wurde ein Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner beschlossen, der als Höhepunkt eine Veränderung in Kraft setzt, die nicht nur Vorteile bringt.
Seit Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Menschen in Deutschland eine höhere Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Der Zuschlag von bis zu sieben Prozent wurde von der Ampelkoalition beschlossen und im April verabschiedet. Die Regierung wollte damit die Ungleichbehandlung beseitigen, bei denen langjährige Rentner leer ausgingen. Die Neuregelung ist ab Dezember 2025 in Kraft.
Der Zuschlag wird nicht mehr separat ausgezahlt, sondern direkt in die reguläre Rente integriert. Die Berechnung erfolgt dann auf Basis der persönlichen Rentenpunkte und nicht mehr anhand des monatlichen Rentenzahlbetrags. Der Zuschlag wird künftig automatisch bei jeder Rentenerhöhung angepasst und wächst entsprechend mit.
Das bedeutet, dass die Höhe des Zuschlags von 7,5 Prozent auf den aktuell geltenden vier oder fünf Prozentsatz gesenkt wird. Dies betrifft Rentner, die ihre EM-Rente zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 30. Juni 2018 beginnen konnten.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft Witwen- und Witwerrenten. Ab Dezember 2025 werden der Zuschlag zu ihrer eigenen Versichertenrente als Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird.
Das bedeutet, dass der Zuschlag zur EM-Rente dazu führen kann, dass die Witwenrente stärker gekürzt wird als bisher. In einigen Fällen könnte die Witwenrente sogar erstmals gekürzt werden, wenn die EM-Rente zusammen mit dem Zuschlag den Freibetrag für eigenes Einkommen übersteigt.
Für Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag sieben Prozent. Für Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von vier oder fünf Prozent.
Ein weiterer Aspekt betrifft Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren, die vom Pflegebeitrag profitieren können. Diese erhalten von Dezember 2025 an eine Staffelung des Pflegebeitragsatzes angewendet, was geringfügige Änderungen bei den ausgezahlten Rentenbeträgen führen kann.
Alle betroffenen Rentner erhalten rechtzeitig einen neuen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung über die Neuregelung des Rentenzuschlags ab Dezember 2025. Es ist ratsam, diesen Bescheid sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Rückfragen zu klären, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.