KlartextKlaus
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Die neue EU-Richtlinie für Cybersicherheit (NIS2) hat viele Fragen offen gelassen. Die Bundesregierung hat einen neuen Entwurf vorgelegt, der das Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union erhöhen soll, aber auch Rechtsunsicherheit birgt.
Die NIS2 richtet sich an Organisationen in kritischen Sektoren, deren Ausfall schwerwiegende Folgen haben könnte. Es ist jedoch unklar, ob Unternehmen, die nicht direkt in diesen Sektoren tätig sind, den Anwendungsbereich der NIS2 erreichen. Die Definition für Betreiber von Fernwärme- oder Fernkältesystemen ist beispielsweise so weit gefasst, dass auch Unternehmen, die diese nur für den Eigenbedarf betreiben, erfasst sein könnten.
Im Lebensmittelsektor ist die Situation ähnlich unklar. Das NISG 2026 sieht vor, dass nur Unternehmen reguliert sind, die selbst in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind, gleichzeitig aber auch Waren von Herstellern oder Lieferanten beschaffen und diese gewerblichen Kunden weiterverkaufen. Diese Interpretation des NIS2 macht das NISG 2026 im Lebensmittelsektor quasi zahnlos.
Die neue Reglung enthält auch komplexe Zuständigkeitsregeln, die sich je nach Sektor unterscheiden. Grundsätzlich ist der Mitgliedsstaat zuständig, in dem das Unternehmen seine Niederlassung hat, aber es gibt besondere Regelungen für bestimmte digitale Dienste.
Für multinationale Unternehmen bedeutet dies ein erheblicher Mehraufwand durch die Zuständigkeit mehrerer Mitgliedstaaten. Unternehmen müssen bereits erhebliche Ressourcen für die Analyse des Anwendungsbereichs aufwenden, bevor es überhaupt an die Umsetzung der notwendigen Cybersicherheitsmaßnahmen geht.
Die neue Reglung bringt nicht die erhofften Klarstellungen und praktischen Einschränkungen. Der weit gefasste und teils unklare Anwendungsbereich und das Fehlen eines Konzernprivilegs führen dazu, dass selbst Unternehmen, deren Kerntätigkeiten außerhalb der kritischen Sektoren liegen, betroffen sein können.
Die neue Reglung beschäftigt Unternehmen bereits seit Monaten, aber es wird noch lange dauern, bis die Praxis und die Anwendung der NIS2 klarer ist. Die Rechtsunsicherheit birgt erhebliche Risiken für Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, und kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.
Die NIS2 richtet sich an Organisationen in kritischen Sektoren, deren Ausfall schwerwiegende Folgen haben könnte. Es ist jedoch unklar, ob Unternehmen, die nicht direkt in diesen Sektoren tätig sind, den Anwendungsbereich der NIS2 erreichen. Die Definition für Betreiber von Fernwärme- oder Fernkältesystemen ist beispielsweise so weit gefasst, dass auch Unternehmen, die diese nur für den Eigenbedarf betreiben, erfasst sein könnten.
Im Lebensmittelsektor ist die Situation ähnlich unklar. Das NISG 2026 sieht vor, dass nur Unternehmen reguliert sind, die selbst in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind, gleichzeitig aber auch Waren von Herstellern oder Lieferanten beschaffen und diese gewerblichen Kunden weiterverkaufen. Diese Interpretation des NIS2 macht das NISG 2026 im Lebensmittelsektor quasi zahnlos.
Die neue Reglung enthält auch komplexe Zuständigkeitsregeln, die sich je nach Sektor unterscheiden. Grundsätzlich ist der Mitgliedsstaat zuständig, in dem das Unternehmen seine Niederlassung hat, aber es gibt besondere Regelungen für bestimmte digitale Dienste.
Für multinationale Unternehmen bedeutet dies ein erheblicher Mehraufwand durch die Zuständigkeit mehrerer Mitgliedstaaten. Unternehmen müssen bereits erhebliche Ressourcen für die Analyse des Anwendungsbereichs aufwenden, bevor es überhaupt an die Umsetzung der notwendigen Cybersicherheitsmaßnahmen geht.
Die neue Reglung bringt nicht die erhofften Klarstellungen und praktischen Einschränkungen. Der weit gefasste und teils unklare Anwendungsbereich und das Fehlen eines Konzernprivilegs führen dazu, dass selbst Unternehmen, deren Kerntätigkeiten außerhalb der kritischen Sektoren liegen, betroffen sein können.
Die neue Reglung beschäftigt Unternehmen bereits seit Monaten, aber es wird noch lange dauern, bis die Praxis und die Anwendung der NIS2 klarer ist. Die Rechtsunsicherheit birgt erhebliche Risiken für Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, und kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.