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Neue Regeln für die Forschungsprämie: Unternehmen müssen sich an neue Kriterien und Dokumentationen halten.
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) plant, ab 2026 strengere Kriterien für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (FuE) einzuführen. Unternehmen müssen ihre Forschungsprojekte sorgfältiger dokumentieren und nachweisen können, dass sie mit klarer Zielsetzung an einer wissenschaftlichen oder technischen Unsicherheit arbeiten.
Die neuen Regeln sehen vor, dass FuE neuartig sein muss, also sowohl für das Unternehmen Neuland bedeuten als auch objektiv über den Branchenstandard hinausreichen. Ebenso verlangen die Richtlinien ein systematisches, reproduzierbares Vorgehen, in dem Ziele, Hypothesen, Versuchsanordnungen und Ergebnisse klar dokumentiert werden.
Marktstudien, Zertifizierungsunterlagen oder Routine-Softwareentwicklung zählen nicht mehr zur Förderfähigkeit. Reine Zertifizierungs- oder Zulassungsunterlagen oder das bloße Anpassen bestehender Software zählen ausdrücklich nicht dazu.
Ein Beispiel dafür, wie die neue Regelung funktioniert, ist der Fall eines Unternehmens, das nur eine Software anpasst. Dieser Tätigkeit zählt nicht mehr zur Förderfähigkeit, aber unterstützende Tätigkeiten wie die sorgfältige Dokumentation eines Versuchs oder die Datensammlung innerhalb eines Projekts bleiben weiter begünstigt.
Die neue Regelung sieht auch vor, dass Unternehmen ihre Forschungsprojekte sorgfältiger dokumentieren müssen. Dies umfasst eine korrekte, transparente Berechnung der Personalkosten sowie saubere und nachvollziehbarer Kostenkalkulationen.
Der Weg zur Prämie wird allerdings strukturierter, formaler und anspruchsvoller. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um Rechtssicherheit zu gewinnen sowie den Blick bezüglich der eigenen Innovationsprozesse zu schärfen.
Die neue Regelung wird es Unternehmen ermöglichen, ihre Forschungsprojekte sorgfältiger und transparenter zu dokumentieren, was Kontrolle und Transparenz erhöht. Dies reduziert so Unsicherheiten im Hinblick auf mögliche Überprüfungen.
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) plant, ab 2026 strengere Kriterien für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (FuE) einzuführen. Unternehmen müssen ihre Forschungsprojekte sorgfältiger dokumentieren und nachweisen können, dass sie mit klarer Zielsetzung an einer wissenschaftlichen oder technischen Unsicherheit arbeiten.
Die neuen Regeln sehen vor, dass FuE neuartig sein muss, also sowohl für das Unternehmen Neuland bedeuten als auch objektiv über den Branchenstandard hinausreichen. Ebenso verlangen die Richtlinien ein systematisches, reproduzierbares Vorgehen, in dem Ziele, Hypothesen, Versuchsanordnungen und Ergebnisse klar dokumentiert werden.
Marktstudien, Zertifizierungsunterlagen oder Routine-Softwareentwicklung zählen nicht mehr zur Förderfähigkeit. Reine Zertifizierungs- oder Zulassungsunterlagen oder das bloße Anpassen bestehender Software zählen ausdrücklich nicht dazu.
Ein Beispiel dafür, wie die neue Regelung funktioniert, ist der Fall eines Unternehmens, das nur eine Software anpasst. Dieser Tätigkeit zählt nicht mehr zur Förderfähigkeit, aber unterstützende Tätigkeiten wie die sorgfältige Dokumentation eines Versuchs oder die Datensammlung innerhalb eines Projekts bleiben weiter begünstigt.
Die neue Regelung sieht auch vor, dass Unternehmen ihre Forschungsprojekte sorgfältiger dokumentieren müssen. Dies umfasst eine korrekte, transparente Berechnung der Personalkosten sowie saubere und nachvollziehbarer Kostenkalkulationen.
Der Weg zur Prämie wird allerdings strukturierter, formaler und anspruchsvoller. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um Rechtssicherheit zu gewinnen sowie den Blick bezüglich der eigenen Innovationsprozesse zu schärfen.
Die neue Regelung wird es Unternehmen ermöglichen, ihre Forschungsprojekte sorgfältiger und transparenter zu dokumentieren, was Kontrolle und Transparenz erhöht. Dies reduziert so Unsicherheiten im Hinblick auf mögliche Überprüfungen.