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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für alle Unternehmen gleich anwendbar, unabhängig von ihrer Größe. Die Wiener Zivilrechtsprofessorin Christiane Wendehorst fordert eine Reform des Datenschutzrechts, um die Bürokratie zu reduzieren und den Schutz der Daten der Bürger zu verbessern.
Die DSGVO sei derzeit der größte Hindernis für die europäische Digitalwirtschaft, sagt Wendehorst. Sie hat gemeinsam mit Kollegen des European Law Institute einen Reformentwurf erarbeitet, um das Datenschutzrecht zu modernisieren.
Der neue Vorschlag setzt auf einen "risikobasierten Zugang", der bedeutet, dass die Datenschutzpflichten eines Unternehmens von zwei Faktoren abhängen: der Menge der verarbeiteten Daten und der Art und Verwendung dieser Daten. Klein- und Mittelbetriebe könnten damit teilweise von der DSGVO ausgenommen werden, während große Digitalkonzerne strengere Regeln zu beachten hätten.
Zu den strengeren Regeln gehören solche zur Einwilligung in die Datenverarbeitung. Diese solle künftig zeitlich befristet sein und etwa nach einem Jahr automatisch erneuert werden müssen. Außerdem sollten alle erteilten Einwilligungen dokumentiert werden.
Reformbedarf sieht Wendehorst auch beim Artikel 9 der DSGVO, der den Umgang mit besonders sensiblen Daten regelt. Dieser werde derzeit sehr weit ausgelegt und würde praktisch alle Daten als sensibel betrachten.
In Brüssel laufen die Konsultationen zum sogenannten "Digital-Omnibus", mit dem die Kommission Bürokratie abbauen und bestehende Vorschriften anpassen will. Wendehorst hofft, dass die EU-Kommission den Mut zu einer echten Reform zeigt – und die DSGVO in größerem Umfang überarbeitet, statt sie nur punktuell anzupassen.
Die DSGVO sei derzeit der größte Hindernis für die europäische Digitalwirtschaft, sagt Wendehorst. Sie hat gemeinsam mit Kollegen des European Law Institute einen Reformentwurf erarbeitet, um das Datenschutzrecht zu modernisieren.
Der neue Vorschlag setzt auf einen "risikobasierten Zugang", der bedeutet, dass die Datenschutzpflichten eines Unternehmens von zwei Faktoren abhängen: der Menge der verarbeiteten Daten und der Art und Verwendung dieser Daten. Klein- und Mittelbetriebe könnten damit teilweise von der DSGVO ausgenommen werden, während große Digitalkonzerne strengere Regeln zu beachten hätten.
Zu den strengeren Regeln gehören solche zur Einwilligung in die Datenverarbeitung. Diese solle künftig zeitlich befristet sein und etwa nach einem Jahr automatisch erneuert werden müssen. Außerdem sollten alle erteilten Einwilligungen dokumentiert werden.
Reformbedarf sieht Wendehorst auch beim Artikel 9 der DSGVO, der den Umgang mit besonders sensiblen Daten regelt. Dieser werde derzeit sehr weit ausgelegt und würde praktisch alle Daten als sensibel betrachten.
In Brüssel laufen die Konsultationen zum sogenannten "Digital-Omnibus", mit dem die Kommission Bürokratie abbauen und bestehende Vorschriften anpassen will. Wendehorst hofft, dass die EU-Kommission den Mut zu einer echten Reform zeigt – und die DSGVO in größerem Umfang überarbeitet, statt sie nur punktuell anzupassen.