Die "Geräte-Retter-Prämie" startet am Montag: Ab mit 50-Prozent-Beschränkung und maximal 130-Euro-Gelder für defekte Haushaltsgeräte. Während Fahrräder, E-Bikes, Handys und Luxusgeräte kein Teil des Angebots sind.
Am Montag geht es zum Start der neuen "Geräte-Retter-Prämie". Die Prämie soll die Reparatur von defekten Elektro- und Elektronikgeräten im Haushalt unterstützen. Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) betonten am Sonntag, dass rund 1500 Reparaturfirmen als Partnerbetriebe zur Verfügung stehen.
Für die Teilnahme an der Prämie müssen sich die Kunden bei einer dieser Firmen anmelden und einen Kostenvoranschlag einholen. Der Fördersatz für die Reparatur beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal 130 Euro. Bei einem Kostenvoranschlag von über 300 Euro wird der Fördersatz auf 15 Prozent reduziert.
Gefördert werden beispielsweise Waschmaschinen, Kühlgeräte, Staubsauger und Akkuschrauber. Außerdem unterstützt die Prämie auch die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege wie Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte.
Der Vorgängermodell der "Geräte-Retter-Prämie" war der Reparaturbonus. Im Gegensatz zu diesem Modell werden Fahrräder, E-Bikes, Handys und Luxus-, Wellness- oder Unterhaltungsgeräte nun nicht mehr gefördert.
Am Montag geht es zum Start der neuen "Geräte-Retter-Prämie". Die Prämie soll die Reparatur von defekten Elektro- und Elektronikgeräten im Haushalt unterstützen. Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) betonten am Sonntag, dass rund 1500 Reparaturfirmen als Partnerbetriebe zur Verfügung stehen.
Für die Teilnahme an der Prämie müssen sich die Kunden bei einer dieser Firmen anmelden und einen Kostenvoranschlag einholen. Der Fördersatz für die Reparatur beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal 130 Euro. Bei einem Kostenvoranschlag von über 300 Euro wird der Fördersatz auf 15 Prozent reduziert.
Gefördert werden beispielsweise Waschmaschinen, Kühlgeräte, Staubsauger und Akkuschrauber. Außerdem unterstützt die Prämie auch die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege wie Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte.
Der Vorgängermodell der "Geräte-Retter-Prämie" war der Reparaturbonus. Im Gegensatz zu diesem Modell werden Fahrräder, E-Bikes, Handys und Luxus-, Wellness- oder Unterhaltungsgeräte nun nicht mehr gefördert.