TirolTalker
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Die Steuersenkung für Restaurants hat nicht wie geplant zur Senkung der Preise geführt. Stattdessen bleibt das Schnitzel teuer, obwohl dem Staat Milliarden an Einnahmen entgehen. Die Mehrwertsteuer auf Restaurantessen wurde vor Kurzem gesenkt, doch für die Gäste ändert sich kaum etwas.
Der Branchenverband Dehoga hatte bereits früh darauf hingewiesen, dass Preissenkungen für viele Betriebe wirtschaftlich kaum darstellbar seien. Dieses Ergebnis war auch nach Inkrafttreten der Regelung abgezeichnet. Die Verbraucherorganisationen und die Kritiker sprechen von einer "Schnitzelsubvention", während die Ökonomen schätzen, dass dem Staat über zehn Jahre Einnahmen von rund 38 Milliarden Euro entgehen.
Die Gastronomie liegt nach wie vor in einer strukturellen Krise. 2025 war das sechste schwierige Jahr seit der Pandemie. Reale Umsätze lagen laut Statistischem Bundesamt zuletzt deutlich unter dem Vorkrisenniveau von 2019. Gleichzeitig waren die Preise für Speisen in Restaurants seit 2020 überdurchschnittlich stark gestiegen.
Diese Preissteigerungen haben zu einem Rückgang der Nachfrage geführt. Die Zahl der Restaurantbesuche ist demnach seit 2019 zweistellig gesunken. Vor diesem Hintergrund sollte die erneute Steuersenkung helfen, entweder Preise zu senken oder zumindest die Margen der Betriebe zu stabilisieren.
Auch der Ort spielt eine Rolle bei der Berechnung der Mehrwertsteuer: Sitzen gilt steuerlich als Dienstleistung, Stehen eher als Grundversorgung. Ob ein Gast an einem Tisch Platz nimmt oder sein Getränk am Tresen konsumiert, kann somit über sieben oder 19 Prozent Mehrwertsteuer entscheiden - bei identischem Produkt.
Für Verbraucher und Betriebe bedeutet dies: Die Steuersenkung für Speisen vereinfacht das System nur teilweise. Getränke bleiben von einem unübersichtlichen Regelwerk ausgenommen, das Alltagsentscheidungen steuerlich auflädt - vom Porzellanteller bis zum Milchaufschäumer.
Für Schnellrestaurants ist dieser Punkt entscheidend. Laut "Handelsblatt" entfällt dort ein Großteil des Geschäfts auf Liefer- und Take-away-Angebote. Der steuerliche Vorteil schlägt sich daher nur in geringem Umfang in der Gesamtmarge nieder.
Die Personalkosten sind nach wie vor der größte Belastungsfaktor für die Branche. Die gesetzlichen Mindestlöhne sind seit 2022 deutlich erhöht worden und sollen bis Anfang 2027 um insgesamt knapp 50 Prozent steigen. Dies trifft die Branche besonders stark.
Weiter steigende Preise für Energie und Lebensmittel zehren einen Großteil der steuerlichen Entlastung wieder auf. Getränke, Lieferessen und Mitnahmegerichte bleiben dagegen strukturell teuer, weil sie kaum oder gar nicht vom Steuerrabatt profitieren. Wer sparen will, muss daher wohl oder übel selektiver konsumieren und sollte nicht auf eine generelle Preiskorrektur hoffen.
Der Branchenverband Dehoga hatte bereits früh darauf hingewiesen, dass Preissenkungen für viele Betriebe wirtschaftlich kaum darstellbar seien. Dieses Ergebnis war auch nach Inkrafttreten der Regelung abgezeichnet. Die Verbraucherorganisationen und die Kritiker sprechen von einer "Schnitzelsubvention", während die Ökonomen schätzen, dass dem Staat über zehn Jahre Einnahmen von rund 38 Milliarden Euro entgehen.
Die Gastronomie liegt nach wie vor in einer strukturellen Krise. 2025 war das sechste schwierige Jahr seit der Pandemie. Reale Umsätze lagen laut Statistischem Bundesamt zuletzt deutlich unter dem Vorkrisenniveau von 2019. Gleichzeitig waren die Preise für Speisen in Restaurants seit 2020 überdurchschnittlich stark gestiegen.
Diese Preissteigerungen haben zu einem Rückgang der Nachfrage geführt. Die Zahl der Restaurantbesuche ist demnach seit 2019 zweistellig gesunken. Vor diesem Hintergrund sollte die erneute Steuersenkung helfen, entweder Preise zu senken oder zumindest die Margen der Betriebe zu stabilisieren.
Auch der Ort spielt eine Rolle bei der Berechnung der Mehrwertsteuer: Sitzen gilt steuerlich als Dienstleistung, Stehen eher als Grundversorgung. Ob ein Gast an einem Tisch Platz nimmt oder sein Getränk am Tresen konsumiert, kann somit über sieben oder 19 Prozent Mehrwertsteuer entscheiden - bei identischem Produkt.
Für Verbraucher und Betriebe bedeutet dies: Die Steuersenkung für Speisen vereinfacht das System nur teilweise. Getränke bleiben von einem unübersichtlichen Regelwerk ausgenommen, das Alltagsentscheidungen steuerlich auflädt - vom Porzellanteller bis zum Milchaufschäumer.
Für Schnellrestaurants ist dieser Punkt entscheidend. Laut "Handelsblatt" entfällt dort ein Großteil des Geschäfts auf Liefer- und Take-away-Angebote. Der steuerliche Vorteil schlägt sich daher nur in geringem Umfang in der Gesamtmarge nieder.
Die Personalkosten sind nach wie vor der größte Belastungsfaktor für die Branche. Die gesetzlichen Mindestlöhne sind seit 2022 deutlich erhöht worden und sollen bis Anfang 2027 um insgesamt knapp 50 Prozent steigen. Dies trifft die Branche besonders stark.
Weiter steigende Preise für Energie und Lebensmittel zehren einen Großteil der steuerlichen Entlastung wieder auf. Getränke, Lieferessen und Mitnahmegerichte bleiben dagegen strukturell teuer, weil sie kaum oder gar nicht vom Steuerrabatt profitieren. Wer sparen will, muss daher wohl oder übel selektiver konsumieren und sollte nicht auf eine generelle Preiskorrektur hoffen.