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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Mietrecht reformieren. Ein Kritikpunkt der Linken ist, dass die Pläne nicht weit genug gehen würden. Der Entwurf soll den Mieter vor hohen Mieten schützen und Regelungen einführen, um zu verhindern, dass jemand, der die Miete für eine begrenzte Zeit nicht bezahlt, obdachlos wird.
Erstens soll es künftig ein Minimum an Miethöhen geben. Die Mietpreisbremse ist in bestimmten Bundesländern jedoch bereits eingeführt worden und es gibt Ausnahmen. Jetzt soll auch bei Möblierung und Kurzzeitmieten eine Gesetzlichkeit gelten.
Zweitens soll es eine Schonfristzahlung geben, wenn ein Mieter die gesamten Mietrückstände innerhalb einer zweimonatigen Frist nach Zustellung der Räumungsklage begleicht. Die Ausnahme ist, wenn das schon einmal in den letzten zwei Jahren passiert ist.
Drittens soll die Maximalentwicklung des Verbraucherpreises von 3,5 Prozent pro Jahr gelten. Das soll verhindern, dass Mieterinnen und Mieter in Jahren mit starken Preiserhöhungen auch noch mit hohen Mieten belastet werden.
Viertens sollen Verbesserungen für Vermieter eingeführt werden. Es soll weniger Bürokratie geben und die Entscheidung über eine Miethöhung nach einer Modernisierung umfassender sein.
Allerdings ist es unklar, wann diese Änderungen verabschiedet werden. Die Bundesregierung muss zunächst im Kabinett beraten. Die Linken sehen in den geplanten Änderungen jedoch nicht weit genug geschehen und fordern mehr Entschlossenheit.
Erstens soll es künftig ein Minimum an Miethöhen geben. Die Mietpreisbremse ist in bestimmten Bundesländern jedoch bereits eingeführt worden und es gibt Ausnahmen. Jetzt soll auch bei Möblierung und Kurzzeitmieten eine Gesetzlichkeit gelten.
Zweitens soll es eine Schonfristzahlung geben, wenn ein Mieter die gesamten Mietrückstände innerhalb einer zweimonatigen Frist nach Zustellung der Räumungsklage begleicht. Die Ausnahme ist, wenn das schon einmal in den letzten zwei Jahren passiert ist.
Drittens soll die Maximalentwicklung des Verbraucherpreises von 3,5 Prozent pro Jahr gelten. Das soll verhindern, dass Mieterinnen und Mieter in Jahren mit starken Preiserhöhungen auch noch mit hohen Mieten belastet werden.
Viertens sollen Verbesserungen für Vermieter eingeführt werden. Es soll weniger Bürokratie geben und die Entscheidung über eine Miethöhung nach einer Modernisierung umfassender sein.
Allerdings ist es unklar, wann diese Änderungen verabschiedet werden. Die Bundesregierung muss zunächst im Kabinett beraten. Die Linken sehen in den geplanten Änderungen jedoch nicht weit genug geschehen und fordern mehr Entschlossenheit.