Ein weiterer tödlicher Messerangriff in Deutschland hat die Gesellschaft schockiert. In Aschaffenburg wurde ein 28-jähriger Afghane wegen Mord und Tötungsversuch verurteilt, nachdem er zwei Menschen bei einem Angriff auf eine Kinderkrippen-Gruppe tötete. Der Mann sei bei der Tat schuldunfähig gewesen.
Der Verdächtige, der laut psychiatrischem Gutachten paranoid schizophren ist und Stimmen gehört habe, die ihm die Attacke befohlen hätten, soll nach einer psychiatrischen Untersuchung in eine Einrichtung eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte sich zunächst für eine unbefristete Unterbringung des Mannes ausgesprochen.
Die Debatte über die Migrationspolitik und die Sicherheit in Deutschland ist nach der Tat wieder aufgewühlt worden. Es bleibt jedoch unklar, warum der Flüchtling nicht länger stationär behandelt wurde, obwohl er bereits mehrfach unter polizeilichen Aufzeichnungen stand.
Ein psychiatrischer Gutachter hält es für wahrscheinlich, dass der Beschuldigte ohne Behandlung in einer Psychiatrie weitere "hochaggressive Taten" begehen könnte. Der Mann sei ein sehr gefährlicher Mensch gewesen und habe Augen von Agenten gesehen, die ihm das Ermorden von Kindern befohlen hätten.
Die Entscheidung über die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie ist nach Urteilsverkündung am Landgericht Aschaffenburg noch nicht rechtskräftig. Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist unbefristet, wird aber mindestens jährlich von der Strafvollstreckungskammer überprüft.
Der Verdächtige, der laut psychiatrischem Gutachten paranoid schizophren ist und Stimmen gehört habe, die ihm die Attacke befohlen hätten, soll nach einer psychiatrischen Untersuchung in eine Einrichtung eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte sich zunächst für eine unbefristete Unterbringung des Mannes ausgesprochen.
Die Debatte über die Migrationspolitik und die Sicherheit in Deutschland ist nach der Tat wieder aufgewühlt worden. Es bleibt jedoch unklar, warum der Flüchtling nicht länger stationär behandelt wurde, obwohl er bereits mehrfach unter polizeilichen Aufzeichnungen stand.
Ein psychiatrischer Gutachter hält es für wahrscheinlich, dass der Beschuldigte ohne Behandlung in einer Psychiatrie weitere "hochaggressive Taten" begehen könnte. Der Mann sei ein sehr gefährlicher Mensch gewesen und habe Augen von Agenten gesehen, die ihm das Ermorden von Kindern befohlen hätten.
Die Entscheidung über die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie ist nach Urteilsverkündung am Landgericht Aschaffenburg noch nicht rechtskräftig. Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist unbefristet, wird aber mindestens jährlich von der Strafvollstreckungskammer überprüft.