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Justizministerin Bernhardt beurlaubt Sohn am Tag vor Ferien
Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, hat ihren Sohn am letzten Schultag vor den Winterferien für die Reise nach Hause freigelassen. Eine Entscheidung, die das Bildungsministerium kritisch betrachtet.
Vor dem Urlaub hatte sich Ministerin Bernhardt auf ein WhatsApp-Profil eines anderen Familienmitglieds mit einem Foto und einer Nachricht geäußert, in der sie von einem "Totalen Stillstand" und fliegenden Flügen sprach. Ihre Familie hatte sich wegen des Eisregens am Berliner Flughafen BER strandieren lassen.
Das Bildungsministerium forderte von den Eltern jedoch eine Einhaltung der Schulpflicht und begründete dies mit dem Schulgesetz, das vorsieht, dass jeder Elternteil die Schulpflicht seiner Kinder sorgen muss. Auch ein vorzeitiger Urlaubsantritt sei kein wichtiger Grund für eine Beurlaubung.
Das Ministerium der Justiz weist jedoch darauf hin, dass Ministerin Bernhardt ihr Kind ausnahmsweise nur am letzten Schultag befreit hatte, da sie bereits im Februar ihren Familien-Jahresurlaub genommen und den Reisezeitraum vom Reiseveranstalter vorgegeben bekommen hatte. Der Antrag auf Beurlaubung wurde von der Schule des Sohnes genehmigt.
Die Kritik an dieser Entscheidung ist jedoch weiterhin bestehen geblieben.
Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, hat ihren Sohn am letzten Schultag vor den Winterferien für die Reise nach Hause freigelassen. Eine Entscheidung, die das Bildungsministerium kritisch betrachtet.
Vor dem Urlaub hatte sich Ministerin Bernhardt auf ein WhatsApp-Profil eines anderen Familienmitglieds mit einem Foto und einer Nachricht geäußert, in der sie von einem "Totalen Stillstand" und fliegenden Flügen sprach. Ihre Familie hatte sich wegen des Eisregens am Berliner Flughafen BER strandieren lassen.
Das Bildungsministerium forderte von den Eltern jedoch eine Einhaltung der Schulpflicht und begründete dies mit dem Schulgesetz, das vorsieht, dass jeder Elternteil die Schulpflicht seiner Kinder sorgen muss. Auch ein vorzeitiger Urlaubsantritt sei kein wichtiger Grund für eine Beurlaubung.
Das Ministerium der Justiz weist jedoch darauf hin, dass Ministerin Bernhardt ihr Kind ausnahmsweise nur am letzten Schultag befreit hatte, da sie bereits im Februar ihren Familien-Jahresurlaub genommen und den Reisezeitraum vom Reiseveranstalter vorgegeben bekommen hatte. Der Antrag auf Beurlaubung wurde von der Schule des Sohnes genehmigt.
Die Kritik an dieser Entscheidung ist jedoch weiterhin bestehen geblieben.